"Fußfessel" soll künftig Schutz vor häuslicher Gewalt verbessern
Justizministerin Jacqueline Bernhardt und Innenminister Christian Pegel legen im Kabinett den Entwurf eines Staatsvertrags vor.
Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz sowie das Ministerium für Inneres und Bau haben heute gemeinsam den Staatsvertrag über die Durchführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung durch die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder ins Kabinett eingebracht. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig wird gebeten, den Staatsvertrag zu unterzeichnen.
Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Die elektronische Aufenthaltsüberwachung, kurz elektronische Fußfessel, kann künftig auch zum Schutz vor häuslicher Gewalt eingesetzt werden. Dafür wurde die bundesgesetzliche Grundlage gelegt. Ab dem 1. Juli 2027 können dann Familiengerichte die so genannte Fußfessel anordnen, um Abstands- und Kontaktverbote nach dem Gewaltschutzgesetz wirksamer durchzusetzen. Dieser bedeutende Schritt zu einem besseren Schutz von Betroffenen vor häuslicher Gewalt ist mir sehr wichtig. Denn die Zahlen zeigen, wie notwendig er ist. Bundesweit werden jährlich mehr als 250.000 Fälle häuslicher Gewalt gemeldet. Der Großteil der Betroffenen sind Frauen. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung kann dann in Hochrisikofällen dazu beitragen, gerichtliche Schutzanordnungen zeitgenau zu überwachen. Wer sich einem geschützten Bereich nähert oder gegen eine gerichtliche Anordnung verstößt, kann dadurch schneller erkannt werden“, so Ministerin Bernhardt nach der Sitzung des Kabinetts in Schwerin.
Innenminister Christian Pegel: „Die alarmierenden Zahlen im Bereich häuslicher Gewalt und das Allzeithoch dieses Deliktsbereichs seit 1990 erfordern entschlossenes Handeln. Im Rahmen der SOG-Novelle wurden konkrete Befugnis-Erweiterungen für wirksame Kontakt- und Näherungsverbote gesetzlich geregelt. Diese greifen, bevor etwas Schlimmeres passiert. Unser Ziel ist es, die Betroffenen effektiv zu schützen und Wiederholungstaten konsequent zu verhindern“, erklärte Minister Pegel und verdeutlichte: „Mit der Einführung der elektronischen Fußfessel für Intensivtäter häuslicher Gewalt sowie dem sogenannten Spanischen Modell wird zusätzlicher Schutz geschaffen. Wenn sich ein Täter trotz Verbot annähert, muss das Opfer sofort gewarnt werden können. So schaffen wir Sicherheit, bevor es zu neuen Übergriffen kommt.“
Justiz- und Gleichstellungsministerin Bernhardt erklärt weiter: „Wir haben eine vorhandene Struktur der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, zum Beispiel für die Führungsaufsicht. Die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder, kurz GÜL, übernimmt bereits seit 2011 die Aufgaben der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im strafrechtlichen Bereich. Um die Struktur auf den zivilrechtlichen Gewaltschutz und den Bereich der polizeilichen Gefahrenabwehr zu erweitern, brauchen wir einen neuen Staatsvertrag. Damit schaffen wir eine bundesweit einheitliche, professionelle und technisch leistungsfähige Lösung, an der wir uns nach Königsteiner Schlüssel beteiligen.“ Die Ministerin weist darauf hin, dass die elektronische Fußfessel nur ein zusätzliches Instrument sein könne, um insbesondere Frauen in Hochrisikosituationen besser vor weiterer Gewalt zu schützen. „Sie ersetzt weder die Beratung noch Frauenschutzhäuser, Polizei oder konsequente Täterarbeit. Aber sie schließt eine wichtige Schutzlücke zwischen gerichtlicher Anordnung und ihrer tatsächlichen Durchsetzung.“