Beratungsangebot für Betroffene von häuslicher Gewalt erweitert
Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt dankt dem DRK Kreisverband Güstrow für die Einrichtung einer mobilen Beratung.
„Ich danke dem DRK Kreisverband Güstrow e. V. für die Übernahme eines weiteren Beratungsangebots für Betroffene von häuslicher Gewalt im Landkreis Rostock. Es startet zum 1.September zunächst als mobiles Angebot. Das ermöglicht, flexibel auf Nachfragen und Bedarfe in der Region zu reagieren, um möglichst viele Betroffene erreichen zu können. Geschlossen wird eine Lücke, die seit letztem Jahr durch die Schließung der Beratungsstelle in Bad Doberan bestand. Der DRK Kreisverband Güstrow e. V. ist ein wichtiger Partner im Beratungs- und Hilfenetz Mecklenburg-Vorpommern. Er ist neben der Übernahme des mobilen Angebots bereits Träger des Frauenschutzhauses im Landkreis Rostock. Die Strukturen des Beratungs- und Hilfenetzes haben wir in diesem Jahr gestärkt und Meilensteine gesetzt. Mit dem Landesausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz, mit dem Start der Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms zeigen wir, dass wir kein Opfer häuslicher oder auch sexualisierter Gewalt allein lassen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich des Starts des mobilen Beratungsangebots.
Die Zweite stellvertretende Landrätin des Landkreises Rostock, Anja Kerl: „Ich bin froh und erleichtert, dass nach einem langen und intensiven Prozess ab dem 01.09. endlich wieder ein Beratungsangebot für die von häuslicher Gewalt betroffenen Menschen im Landkreis Rostock zur Verfügung stehen wird. Wenngleich dieses zunächst nur in geringem Umfang starten kann, schließt es doch eine große Lücke und ich bin dem Träger DRK Güstrow sehr dankbar, dass er bereit war, diesen Schritt mit uns gemeinsam zu gehen. Ich wünsche mir, dass es künftig auch mit Hilfe einer verlässlichen und auskömmlichen Finanzierung durch das Land gelingt, das Beratungsangebot auszubauen und langfristig zu sichern.“
Der DRK Kreisverband Güstrow e.V. freut sich nach eigenen Angaben, mit der Erweiterung seines Beratungsangebots um eine Beratungsstelle für Betroffene von häuslicher Gewalt die seit Juni 2025 bestehende Versorgungslücke im Landkreis Rostock am 1. September 2026 schließen zu können. „Uns ist es unwahrscheinlich wichtig, dass wir mit der Aufrechterhaltung dieses wichtigen Beratungsangebots zur Stärkung der Gesellschaft in unserem Landkreis aktiv beitragen können", konstatiert Alexander Plass, Vorstandsvorsitzender des DRK Kreisverbands Güstrow e.V, und ergänzt: „Als Verband des Deutschen Roten Kreuzes ist es uns inhärent Hilfe anzubieten, wo sie gebraucht wird. Häusliche Gewalt hat viele Formen und zieht sich durch alle gesellschaftlichen Schichten - hier ist es wichtig, schnell und niederschwellig Unterstützung anzubieten."
Ein wesentlicher Schwerpunkt der künftigen Beratungsstelle für Betroffene von häuslicher Gewalt wird einerseits die psychosoziale Beratung und andererseits die Ermittlung des individuellen Schutzbedarfs sein. Darüber hinaus wird die künftige Mitarbeiterin der Beratungsstelle die Betroffenen begleiten und unterstützen z. B. bei der Einleitung notwendiger Schritte, beim Ausfüllen von Anträgen und begleitet auf Wunsch zu Ämtern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten oder anderen Institutionen. Ziel ist es, dass die Betroffenen ihre Autonomie zurückerlangen, ihre Gewalterfahrungen verarbeiten und in ihrem Selbstwert für ein gewaltfreies Leben gestärkt werden.
Die mobile Beratungsstelle für Betroffene von häuslicher Gewalt ist von Montag bis Freitag unter Telefon (03843) 683186 oder E-Mail bst@drk-guestrow.de zu erreichen. Auf Wunsch erfolgt die Beratung anonym. In Abstimmung mit den Betroffenen können Termine online, per Telefon oder in einem persönlichen Treffen an einem neutralen Ort im Landkreis Rostock vereinbart werden.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert ein flächendeckendes spezialisiertes Hilfe- und Beratungsnetz für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt. Allein in diesem Jahr stehen insgesamt 3.272.200 Euro zur Verfügung. Außerdem werden mithilfe von fünf Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes die Frauenschutzhäuser und Fachberatungsstellen ausgebaut, weiterentwickelt und barrierearm ausgestattet.