„Das Verleiten zu fatalen Mutproben sollte bestraft werden.“

Justizministerin Jacqueline Bernhardt bringt eine Bundesratsinitiative ins Landeskabinett gegen sogenannte „Blackout-Challenges“ ein.

Nr.90/26  | 01.09.2026  | JM  | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

„Wir müssen unsere Kinder noch besser vor weiteren digitalen Gefahren schützen. Sogenannte Blackout-Challenges bedrohen das Leben. Ich erinnere an Vorfälle aus Mecklenburg-Vorpommern, als ein Junge ins Krankenhaus kam, nachdem der von einem Mitschüler auf dem Schulhof bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt worden war. Diese Tat wurde offenbar nur deswegen ausgeführt, weil sie für ein Video, für die sogenannte Blackout-Challenge, aufgenommen worden war. Ein zweiter Fall wurde bekannt, wo eine Mutter Anzeige erstattete, weil ihre beiden Kinder unabhängig voneinander gewürgt worden waren. Wie fatal und lebensbedrohlich solche Tat sein kann, erklären Kinderärztinnen und Kinderärzte. Schon bevor ein Kind ohnmächtig wird, kann sein Gehirn bleibend geschädigt sein. Hier im Land gab es anders als international noch keine Todesfälle durch eine Blackout-Challenge. Daher müssen wir zügig vorbeugen und das Verleiten zu derart fatalen Taten unter Strafe stellen. Das beinhaltet die Bundesratsinitiative, die ich heute meinen Kolleginnen und Kollegen vorgestellt habe“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach der Kabinettsitzung.

„Es geht nicht darum, das Strafmündigkeitsalter in Frage zu stellen. Es geht um den Anfang einer ganzen Kette, die in solchen Fällen in Gang gesetzt worden ist. Diese Kette beginnt auf Social Media, wo die Challenge als Mutprobe inszeniert und mit Likes und Reichweite belohnt wird. Mit Algorithmen wird sie von Kind zu Kind weitergereicht. Eine gefährliche Gruppendynamik entsteht, die Kinder nicht abschätzen können. Deshalb wollen wir in diesem Vorbereitungsstadium ansetzen, bevor ein Kind zu Schaden kommt. Strafbar werden soll das manipulative, breitenwirksame Einwirken auf leicht beeinflussbare Minderjährige. Bislang greift das Strafrecht da, wo getäuscht, gedroht oder gezwungen wird. Das Strafrecht endet, wo jemand Vertrauen aufbaut und einen Minderjährigen Schritt für Schritt an die Gefahr heranführt, bis dieser sich selbst schädigt. Also genau dort, wo die Gefährdung im Netz beginnt. Wer eine solche Challenge an Tausende Minderjähriger ausspielt, bleibt heute regelmäßig straffrei“, stellt Justizministerin Jacqueline Bernhardt fest.

„Mecklenburg-Vorpommern will nun am 25. September eine Entschließung in den Bundesrat einbringen mit der Bitte an die Bundesregierung, einen eigenständigen Straftatbestand zu prüfen: das Verleiten Minderjähriger zur Selbstschädigung. Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat den Bund bereits im Juni auf meine Initiative hin mit einer entsprechenden Prüfung beauftragt. Eine Kommission von Expertinnen und Experten hier im Land zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Sozialen Medien hat uns im Juli ebenfalls genau diesen Weg empfohlen. Wir wollen Minderjährige mit Aufklärung und starken Plattformregeln präventiv schützen. Aber wer sie gezielt in Lebensgefahr redet, dem muss mit den Mitteln des Strafrechts begegnet werden“, so Justizministerin Bernhardt.