Fahrtkostenzuschuss für Kooperationspartner von Ganztagsschulen

Oldenburg: Unterstützung erleichtert Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern

Nr.147-26  | 04.09.2026  | BM  | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Seit diesem Schuljahr unterstützt das Land außerschulische Kooperationspartner, die an ganztägig arbeitenden Schulen im ländlichen Raum Angebote durchführen. Ab einer einfachen Fahrtstrecke von 15 Kilometern erhalten sie einen Zuschuss von fünf Euro pro durchgeführtem Angebot. Bei einer einfachen Fahrtstrecke ab 50 Kilometern erhöht sich der Zuschuss auf zehn Euro je Angebot.  

„Ob Feuerwehr, Musikschule oder Fußballverein: Außerschulische Partner bereichern das ganztägige Lernen mit ihren vielfältigen Angeboten. Ganztag gelingt besonders gut, wenn Schule und Partner vor Ort eng zusammenarbeiten und gemeinsam an einem Strang ziehen. Gerade im ländlichen Raum können lange Anfahrtswege jedoch eine Hürde sein und dazu führen, dass engagierte Partner ein Angebot nicht übernehmen können. Mit dem neuen Fahrtkostenzuschuss schaffen wir hier Abhilfe. Wir wollen damit sicherstellen, dass Schulen auch künftig auf die Unterstützung ihrer Partner setzen können und Kinder und Jugendliche unabhängig vom Wohnort von einem vielfältigen Ganztagsangebot profitieren“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.  

Mit der neuen Regelung reagiert das Land auf die besonderen Bedingungen im ländlichen Raum. Dort sind die Wege zwischen Schulen und möglichen Kooperationspartnern häufig deutlich länger. Die damit verbundenen Fahrtkosten können eine zusätzliche Belastung darstellen und Kooperationen erschweren. Der Fahrtkostenzuschuss soll deshalb dazu beitragen, bestehende Partnerschaften zu sichern und neue Kooperationen zu ermöglichen.  

Der Fahrtkostenzuschuss wird ausschließlich für Angebote an Schulen gewährt, die nach den Festlegungen des Landesraumentwicklungsprogramms dem ländlichen Raum zugeordnet sind. Die Abwicklung erfolgt über die bereits bestehenden Vertrags- und Abrechnungsverfahren. Für die Schulen und Kooperationspartner entsteht dadurch kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand.  

Wie wichtig Ganztagsangebote inzwischen für die Schulen im Land sind, zeigt auch die Entwicklung der ganztägig organisierten Schulen. In Mecklenburg-Vorpommern arbeiten mittlerweile 351 Schulen ganztägig, darunter 158 Grundschulen und 193 weiterführende Schulen. Damit sind 75 Prozent der weiterführenden Schulen und 50 Prozent der Grundschulen im Land ganztägig organisiert. Die Zahl der ganztägig arbeitenden Schulen ist damit weiter gestiegen.  

Für das ganztägige Lernen stehen auch im Schuljahr 2026/2027 insgesamt 30 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sind 7,8 Millionen Euro für Angebote außerschulischer Kooperationspartner vorgesehen. Die entsprechenden Finanzbudgets sind bis einschließlich des Schuljahres 2028/2029 gesichert.