„Die Freiheit der Kunst macht die Demokratie lebendig.“
Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt begrüßte in Loitz Künstlerinnen und Künstler zum Netzwerktreffen mentoringKUNST.
„Über die Grundrechte der Bundesrepublik zu sprechen, ist besonders heute wichtig. Wir leben in einer Zeit, in der radikale Kräfte unsere Werte des Grundgesetzes in Frage stellen. Das Netzwerktreffen von Künstlerinnen und Künstlern unseres Landes in Loitz ist daher eine sehr gute Gelegenheit, die Freiheit der Kunst in den Mittelpunkt zu stellen. Artikel 5 Absatz 3, Grundgesetz besagt in denkbar klaren Worten: ‚Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.‘ Die Kunstfreiheit schützt zunächst die Künstlerinnen und Künstler vor staatlicher Einflussnahme. Sie schützt nicht nur das fertige Werk, sondern den gesamten schöpferischen Prozess sowie ebenso die Präsentation und Verbreitung eines Werkes. Die Verfassung schützt die Kunst unabhängig davon, ob sie uns gefällt. Kunst muss keinen bestimmten Wert, kein bestimmtes Niveau und erst recht keinen bestimmten politischen Standpunkt haben, um geschützt zu sein. Sie darf provozieren und irritieren“, stellte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt beim Netzwerktreffen „mentoringKUNST“ in Loitz.
„Die Freiheit der Kunst macht Demokratie lebendig. Kunstfreiheit bedeutet daher auch die Freiheit zur Zumutung. Der Deutsche Kulturrat hat das vor wenigen Monaten sehr treffend formuliert, dass Kunstfreiheit nicht selten eine Zumutung sei und dass eine funktionierende Demokratie genau diese Zumutung aushalten müsse. Dieser Gedanke ist aktueller denn je. Wir erleben gesellschaftliche Debatten, die härter werden. Wir erleben den Versuch, Kunst danach zu beurteilen, ob sie die ‚richtige‘ Botschaft vermittelt. Künstlerinnen und Künstler werden mitunter unter Rechtfertigungsdruck gesetzt. Institutionen geraten unter öffentlichen und digitalen Druck. Außerdem wächst die Versuchung mancher Menschen, aus politischer Zustimmung oder Ablehnung ein Kriterium für Kunst und Kultur zu machen. Die Kunst ist aber kein Instrument der Politik. Die Aufgabe des Staates ist es nicht, Kunst nach ihrem Inhalt zu lenken, sondern ihre Freiheit zu gewährleisten und Bedingungen zu schaffen, unter denen sich ein freies Kunstleben entfalten kann“, so die Ministerin.
„Die Kunstfreiheit ist somit eine unmittelbare Voraussetzung der Gleichstellung. An dieser Stelle sind wir leider noch nicht am Ziel. Anfang 2024 waren in Mecklenburg-Vorpommern knapp 2.000 Menschen über die Künstlersozialkasse versichert, davon 944 Frauen. In der Bildenden Kunst lag der Frauenanteil sogar bei gut 51 Prozent. Doch der Gender Pay Gap in der Kultur lag 2024 im Durchschnitt bei 25 Prozent. In der Bildenden Kunst waren es sogar 30 Prozent. Hinzu kommen ungleiche Chancen bei Aufträgen und Ausstellungen und oftmals eine geringere finanzielle Anerkennung der Werke von Künstlerinnen. Formale Freiheit allein schafft also noch keine tatsächliche Chancengleichheit. Wer künstlerisch frei arbeiten will, braucht auch die Möglichkeit, von dieser Arbeit zu leben. Wer eine eigene künstlerische Stimme entwickeln will, braucht Zeit, Räume und Zugänge. Wer im Kunstbetrieb bestehen will, braucht Wissen, Sichtbarkeit und Kontakte. Daher ist das ‚mentoringKUNST‘ so wichtig. Erfahrene Künstlerinnen und Künstler geben ihr Berufswissen und ihre Praxiserfahrung an Mentees weiter. Im aktuellen siebten Durchgang gibt es 14 solcher Tandems. Ergänzt wird das Mentoring durch Fachveranstaltungen, Workshops und Exkursionen. Freiheit bedeutet nicht, alles allein können zu müssen. Manchmal braucht es gerade eine Unterstützung, damit aus einer Möglichkeit wirkliche Freiheit wird“, so Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.
Mecklenburg-Vorpommern fördert mentoringKUNST in der aktuellen Laufzeit vom Juli 2025 bis Juni 2028 aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus mit rund 462.000 Euro.