Ausbau der Frauenschutzhäuser in MV kann beginnen
Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt informierte die Träger über die Beantragung der Investitionsmittel aus dem Sondervermögen.
„Die Situation für die Frauenschutzhäuser und Beratungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern soll sich sehr bald weiter verbessern. Maßgeblich haben wir uns für das bundesweit geltende Gewalthilfegesetz eingesetzt. Das Landesausführungsgesetz ist beschlossen. Ab 2027 kann der Bund mehr als zwei Millionen Euro nach Mecklenburg-Vorpommern geben. Die Beteiligung steigert sich jährlich auf bis zu 5,6 Mio. Euro ab 2030. Dazu kommen fünf Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes für den barrierearmen Ausbau der Frauenschutzhäuser. Ab sofort können die Mittel aus dem Sondervermögen beim Landesamt für Gesundheit und Soziales beantragt werden. Das haben wir den Trägern nun mitgeteilt. Die Träger planen viele unterschiedliche Investitionen, die für Betroffene und auch für die Mitarbeiterinnen spürbare Verbesserungen geben werden. Es sollen zum Beispiel zusätzliche Unterbringungskapazitäten geschaffen werden. Die Sicherheit der Schutzeinrichtungen und auch der Fachberatungsstellen soll erhöht werden. Der digitale Ausbau wird ebenso vorangebracht“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt. Sie hatte die Träger ins Ministerium gebeten, um die Investitionsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Per Klick finden Sie hier das Formular für den ->Antrag.
„Wir haben in den letzten Jahren so viel wie nie zuvor in das Beratungs- und Hilfenetz investiert. Denn der Schutz und die Hilfe für Frauen, Mädchen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind, ist uns wichtig. Wir schauen nicht weg. Wir handeln. Neben unserem Einsatz für das bundesweite Gewalthilfegesetz haben wir mit dem Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm einen Maßnahmenkatalog geschaffen, der auch den Schutz und die Teilhabe aller beinhaltet. Wir haben endlich die Umsetzung der Istanbul-Konvention auf den Weg gebracht. Vor wenigen Tagen haben wir einen Staatsvertrag der Länder gezeichnet, um den Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei Gewaltschutzdelikten von dort auch in Mecklenburg-Vorpommern kontrollieren zu können“, erklärte Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt weiter.
Mecklenburg-Vorpommern sichert zusammen mit den Kommunen neun Frauenschutzhäuser mit 153 Plätzen ab. Im Jahr 2025 bekamen hier 228 Frauen mit insgesamt 256 Kindern Hilfe.
Die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Monique Tannhäuser: „Die Evaluation des Beratungs- und Hilfenetzes zeigt: Beim barrierefreien Zugang zu Schutz und Beratung besteht in Mecklenburg-Vorpommern noch Handlungsbedarf. Nur 12,5 Prozent der Frauenschutzhäuser sehen sich derzeit als für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen geeignet. Gleichzeitig sind an vielen Stellen bereits gute Voraussetzungen geschaffen. Darauf wollen wir aufbauen und gezielt dort nachbessern, wo noch immer Barrieren bestehen. Mit den Mitteln des Sondervermögens nutzen wir die Möglichkeit, den Zugang zu Schutz und Beratung für alle Frauen im Land zu erleichtern“, so die Landesbeauftragte.