Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein stärken finanzielle Resilienz in Krisensituationen

Länder vereinbaren gegenseitige Unterstützung bei der Kreditaufnahme

Nr.71-26  | 10.09.2026  | FM  | Ministerium für Finanzen und Digitalisierung

Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wollen ihre Zusammenarbeit bei der Sicherstellung der Liquiditätsversorgung in besonderen Notsituationen weiter stärken. Dazu haben beide Länder heute in Berlin eine Verwaltungsvereinbarung zur Zusammenarbeit ihrer Kreditreferate beschlossen. Die Vereinbarung schafft einen verbindlichen Rahmen für die gegenseitige Unterstützung, wenn die Funktionsfähigkeit eines Kreditreferats oder die notwendige technische Infrastruktur eines Landes vorübergehend oder längerfristig nicht gewährleistet werden kann.

Das Land muss auch in Krisen finanziell handlungsfähig sein. Mit der Vereinbarung schaffen Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zusätzliche Sicherheit für eine in Krisenfällen notwendige Aufnahme von Krediten. Wir treffen Vorsorge für den Fall, dass personelle oder technische Ausfälle die regulären Abläufe beeinträchtigen“, erläuterte Dr. Heiko Geue, Finanz- und Digitalisierungsminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

„Die gemeinsame Sicherstellung der Liquiditätsbeschaffung in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ist von hoher Bedeutung, da wir so Risiken mit erheblicher Außenwirkung deutlich verringern“, sagte Dr. Silke Schneider, Finanzministerin des Landes Schleswig-Holstein.

Die Kreditreferate der Länder sind für die Beschaffung von Kreditmarktmitteln am Kapitalmarkt und damit für die langfristige Sicherstellung der Liquidität des jeweiligen Landes zuständig. Dafür sind nicht nur erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch eine funktionierende IT-Infrastruktur und die ständige Kommunikation mit Banken und weiteren Kapitalmarktteilnehmern erforderlich.

Die neue Vereinbarung greift insbesondere dann, wenn diese Voraussetzungen aufgrund einer außergewöhnlichen Notsituation nicht mehr gegeben sind. Dazu können beispielsweise großflächige und länger andauernde Personalausfälle oder erhebliche Störungen der IT-Infrastruktur gehören.

Im Notfall ermöglicht die Verwaltungsvereinbarung eine gegenseitige Unterstützung bei der Kreditaufnahme. Sollte eines der beiden Länder aufgrund einer Notsituation vorübergehend nicht in der Lage sein, selbstständig Kreditmarktmittel aufzunehmen, kann das jeweils andere Land im Rahmen der Vereinbarung unterstützend tätig werden und Kredite im Namen des betroffenen Landes aufnehmen.

Wir denken nicht erst dann über Lösungen nach, wenn eine Krise bereits eingetreten ist. Gute Krisenvorsorge bedeutet, Strukturen und Verfahren vorher zu vereinbaren und regelmäßig vorzubereiten. Mit Schleswig-Holstein haben wir dafür einen verlässlichen Partner gefunden“, so Dr. Geue.

„Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern etablieren mit dieser Vereinbarung eine länderübergreifende Strategie, um die Auswirkungen von Notsituationen im Bereich der Kreditaufnahme gemeinsam wirkungsvoll zu begrenzen“, sagte Dr. Silke Schneider.

Die Vereinbarung ist ein weiterer Baustein der Zusammenarbeit zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Beide Länder arbeiten bereits in verschiedenen Bereichen eng zusammen und wollen insbesondere ihre digitale und staatliche Resilienz weiter erhöhen.

Eine vergleichbare Vereinbarung zur gegenseitigen Unterstützung ihrer Kreditreferate haben Bremen und Hamburg geschlossen. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein übertragen diesen Ansatz nun auf ihre Länder und schaffen damit eine weitere entsprechende Partnerschaft im Norden.

Anlagen

Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung (JPEG, 1,91 MB)
Von links nach rechts: Dr. Silke Schneider, Finanzministerin des Landes Schleswig-Holstein; Dr. Heiko Geue, Finanz- und Digitalisierungsminister des Landes Meck-lenburg-Vorpommern

PM FM 71-26 - Liquidität in Notsituationen.pdf (PDF, 0,29 MB)