Besoldung: Landesregierung, dbb und DGB setzen auf verlässlichen und vereinbarten Weg
Das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung, der Deutsche Gewerkschaftsbund Bezirk Nord (DGB Nord) und der dbb beamtenbund und tarifunion Mecklenburg-Vorpommern weisen den Vorwurf zurück, bei der Besoldung auf Zeit zu spielen. Über den weiteren Weg zur Anpassung der Besoldung und Versorgung besteht vielmehr seit Monaten eine klare Verständigung. DGB Nord und dbb m-v machen zugleich deutlich, dass der vereinbarte Weg nun zügig zu belastbaren Ergebnissen führen muss. Erwartet werden ein verbindlicher Zeitplan, transparente Berechnungsgrundlagen und eine rückwirkende, rechtssichere Lösung ab 2025. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger müssen vollständig einbezogen werden.
„Wir haben frühzeitig angekündigt, dass wir die Gespräche zur Weiterentwicklung des Besoldungsrechts nach der Landtagswahl fortsetzen und zu einer Einigung kommen wollen. Daran halten wir fest. Mit DGB Nord und dbb m-v befinden wir uns in sehr guten und konstruktiven Gesprächen. Es geht uns darum, eine verfassungsgemäße, tragfähige und zugleich für das Land verantwortbare Lösung zu erreichen“, erklärt Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue.
Bereits im März dieses Jahres hatte das Ministerium gemeinsam mit den Gewerkschaften einen zweistufigen Weg vereinbart. In einem ersten Schritt wurde die schnelle und zeitgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung auf den Weg gebracht. Damit wurden die Bezüge zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro, zum 1. März 2027 um weitere 2 Prozent und zum 1. Januar 2028 um weitere 1 Prozent angehoben. Die Anwärterbezüge wurden ebenfalls entsprechend angepasst. Damit war Mecklenburg-Vorpommern eines der ersten Länder, das die zeit- und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung umgesetzt hat.
In einem zweiten Schritt geht es um die umfassende Prüfung des Besoldungsrechts vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025. Diese Entscheidung hat die Anforderungen an eine verfassungsgemäße Alimentation erheblich weiterentwickelt. Die daraus notwendigen Konsequenzen werden derzeit sorgfältig geprüft.
„Die Landesregierung nimmt ihre verfassungsrechtliche Verantwortung sehr ernst. Gerade bei der Besoldung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten brauchen wir eine Lösung, die rechtssicher ist und langfristig trägt. Deshalb setzen wir auf Gespräche und einen abgestimmten Weg statt auf Schnellschüsse“, so Dr. Geue.
DGB Nord und dbb m-v bekräftigen, dass sie die Gespräche zur Weiterentwicklung des Besoldungsrechts konstruktiv, aber mit klaren Erwartungen fortführen werden. Der gemeinsam vereinbarte zweistufige Ansatz hat es ermöglicht, die Tarifergebnisse schnell auf Besoldung und Versorgung zu übertragen und zugleich die weitergehenden verfassungsrechtlichen Fragen auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fundiert zu klären. Jetzt muss dieser Weg ohne vermeidbaren Zeitverlust zu einer rückwirkenden, rechtssicheren und fairen gesetzlichen Lösung weitergeführt werden.