Wohnungsbau sozial: Neue Regelungen für Mecklenburg-Vorpommern in Kraft

Nr.162/2026  | 15.09.2026  | IM  | Ministerium für Inneres und Bau

Am 15. September 2026 tritt die neue Richtlinie für den Wohnungsbau sozial in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft und ersetzt jene aus 2023. „Abläufe und Voraussetzungen haben wir vereinheitlicht und tragen den erheblichen Baukosten besser als bisher Rechnung. Dies schlägt sich in einem einheitlichen Förderweg nieder. Wohnberechtigungsscheine, die die Gemeinden ausstellen, gibt es künftig praktisch für alle Durchschnittsverdiener“, fasst Landesbauminister Christian Pegel die Neuerungen zusammen.

Künftig werden Baukosten bis zu 5.320 Euro/m² anerkannt. Gefördert wird mit nach wie vor zinsfreien Darlehen von bis zu 3.990 Euro/m². Nach erfolgreicher Fertigstellung werden 30 Prozent der Darlehenssumme erlassen, also müssen nur bis zu 2.793 Euro/m² zurückgezahlt werden. Als Gegenleistung entstehen belegungs- und mietpreisgebundene Wohnungen mit einer Höchstmiete von 6,75 Euro/m². Diese liegt erheblich unter den Mieten, die auf dem freien Markt für Neubauten aufgerufen werden. Nach wie vor können geförderte Wohnungen nur von Personen mit einem Wohnberechtigungsschein gemietet werden.  

Neu ist, dass das Förderprogramm künftig nur noch einen einheitlichen Förderweg aufweist. Bislang gab es zwei Förderweg; der erste zielte auf Haushalte mit kleinen, der zweite auf Haushalte mit mittleren Einkommen. Nun gibt es nur noch einen Förderweg, der jedoch Förderung bewusst bis in mittlere Einkommensgruppen umfasst. Vorsorglich wurden die Einkommensgrenzen bereits im Juli aktualisiert.

Beispiele

In einem Single-Haushalt liegt die Bruttoeinkommensgrenze nur rund 600 Euro unterhalb des MV-Durchschnittseinkommens von jährlich 38.665 Euro. In einem Familienhaushalt mit zwei berufstätigen Partnern und zwei nicht arbeitenden Kindern ist die maximale Summe der beiden Bruttogehälter der Eltern, um noch einen Wohnberechtigungsschein beantragen zu können, rund 88.400 Euro. Diese Beträge liegen in der mittleren Einkommensgruppe, sodass so gut wie alle Durchschnittsverdiener in MV einen Wohnberechtigungsschein erhalten und in den Genuss der mit Fördermitteln errichteten Wohnungen kommen können.

Ebenfalls neu ist die digitale Antragstellung: Anträge auf Neubauförderung können ab Dienstag unter www.lfi-mv.de digital gestellt werden. Vorgeschaltet bleibt nach wie vor das analoge Beratungsgespräch mit dem LFI, das teure Fehlplanungen vermeidet.

Der Wortlaut der Richtlinie wurde heute im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht.