MV will Benachteiligung von ehemals Krebserkrankten beenden
Die Landesregierung hat in der heutigen Kabinettssitzung beschlossen, eine Entschließung in den nächsten Bundesrat einzubringen. Mit dieser wird die Bundesregierung aufgefordert, eine Regelung zum „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen vorzulegen. Nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen sollen Betroffene künftig weder über eine überwundene Krebserkrankung informieren noch diese offenlegen müssen. Bereits gespeicherte Daten über eine überwundene Krebserkrankung sollen nach Ablauf dieser Fristen gelöscht werden.
Ministerpräsidentin Schwesig erläuterte, warum eine solche Regelung wichtig ist: „Der medizinische Fortschritt hat in den vergangenen Jahren vieles verändert. Heute sind zahlreiche Krebserkrankungen heilbar und lassen sich langfristig ohne erhöhtes Risiko für eine erneute Erkrankung oder einen früheren Tod behandeln. Dennoch müssen Menschen in Deutschland ihre überstandene Krebserkrankung bei Versicherungsabschlüssen oder Kreditverträgen weiterhin angeben. Ich weiß selbst, wie belastend sich das anfühlt. Man hat den schweren Weg der Genesung geschafft und muss sich danach trotzdem mit Benachteiligungen auseinandersetzen. Versicherungen, Kredite oder sogar Adoptionen können dadurch schwieriger werden oder ganz scheitern. Das kann und darf nicht sein. Wer eine Krebserkrankung überwunden hat, darf nicht ein Leben lang mit seiner früheren Erkrankung belastet werden. Das ist gerade für junge Menschen wichtig.“
„Wer eine Krebserkrankung überstanden hat, sollte danach wieder in ein normales Leben zurückkehren können. Es darf nicht sein, dass Menschen nach einer längst überstandenen Krankheit weiterleiden müssen, weil sie auch Jahre später benachteiligt werden. Eine persönliche Heilung sollte auch eine gesellschaftliche Heilung bedeuten. Das Recht muss dort korrigieren, wo eine medizinisch nicht mehr gerechtfertigte Ungleichbehandlung entsteht. Das „Recht auf Vergessenwerden“ sollte in der Zukunft umfassend Benachteiligungen, die aus Erkrankungen resultieren, beenden“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt. Sie ergänzte: „Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs und ihre Stifterin, die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V., fordern seit zwei Jahren gesetzgeberische Maßnahmen, um diese Diskriminierungen zu beseitigen. Andere europäische Staaten machen es bereits vor. Belgien, Frankreich und Spanien sehen eine Frist von fünf Jahren vor, nach der eine überwundene onkologische Erkrankung nicht mehr berücksichtigt werden darf. In Deutschland sind es 15 Jahre. Vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes sollte auch für Betroffene anderer Krankheiten ein „Recht auf Vergessenwerden“ geschaffen werden, das es ebenfalls in einigen europäischen Staaten gibt. Entsprechende Regelungen fehlen in der Bundesrepublik Deutschland.“