Welttag der Patientensicherheit: „Sicherheit beginnt damit, Patientinnen und Patienten wirklich in den Mittelpunkt zu stellen“

Modernes Landeskrankenhausgesetz stärkt Patientenrechte, Qualität und Sicherheit in den Kliniken

Nr.227  | 16.09.2026  | SM  | Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport

Was zählt, wenn Menschen im Krankenhaus besonders verletzlich sind? Nicht nur die richtige medizinische Behandlung, sondern auch ihre Würde, ihre Selbstbestimmung und das Recht, mit ihren Sorgen und Bedürfnissen gehört zu werden. Genau hier setzt Mecklenburg-Vorpommern mit dem neuen Landeskrankenhausgesetz an: Es stärkt die Patientenrechte und macht Beteiligung und Schutz zu einem festen Bestandteil der Krankenhausversorgung. Zum Welttag der Patientensicherheit am 17. September hat Gesundheitsministerin Stefanie Drese deshalb auf die neuen Regelungen des seit Ende Oktober 2025 geltenden Gesetzes hingewiesen.

„Unser neues Landeskrankenhausgesetz ist ein modernes Gesetz, weil es die Perspektive der Patientinnen und Patienten konsequent ins Zentrum stellt. Wer sich in die Obhut eines Krankenhauses begibt, soll dort nicht nur medizinisch gut versorgt werden. Die eigene Würde, Selbstbestimmung und die persönlichen Bedürfnisse müssen ebenso zählen“, sagte Drese.

Das Gesetz stärkt dafür ganz konkrete Rechte. So wird die Selbstbestimmung der Frau während der Geburt ausdrücklich berücksichtigt. Der Kinderschutz im Krankenhaus wird gestärkt. Menschen mit Behinderungen erhalten ein stärker abgesichertes Recht auf die Mitaufnahme einer Begleitperson. Und auch für Menschen am Lebensende schreibt das Gesetz eine Behandlung vor, die ihrer Würde entspricht und einen selbstbestimmten Abschied ermöglicht.

„Wir wollen eine Krankenhausversorgung, in der Menschen nicht auf ihre Diagnose oder ihre Behandlung reduziert werden. Es geht auch darum, ob jemand verstanden wird, ob die eigenen Bedürfnisse berücksichtigt werden und ob man Unterstützung bekommt, wenn man sie braucht“, so Drese. „Das ist für mich moderne Patientensicherheit.“

Eine wichtige Neuerung ist die Möglichkeit, unabhängige Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher einzusetzen. Landkreise und kreisfreie Städte können sie für die Krankenhäuser in ihrem Gebiet bestellen. Sie dürfen nicht beim Krankenhausträger beschäftigt sein und sind bei ihrer Tätigkeit keinen Weisungen unterworfen. Auf Wunsch nehmen sie Anregungen, Bitten und Beschwerden auf und können sich unmittelbar an die Krankenhausleitung oder andere zuständige Stellen wenden.

„Wenn es im Krankenhaus ein Problem gibt, darf niemand das Gefühl haben, allein dazustehen. Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher schaffen eine unabhängige und niedrigschwellige Anlaufstelle. Das stärkt die Rechte der Patientinnen und Patienten ganz praktisch“, sagte Drese.

Auch Qualität und Patientensicherheit werden verbindlicher in den Krankenhausstrukturen verankert. Jedes Krankenhaus muss mindestens eine Qualitätsbeauftragte oder einen Qualitätsbeauftragten bestellen. Zu den gesetzlichen Aufgaben gehört ausdrücklich die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und Patientensicherheit sowie die Information der Beschäftigten über geltende Qualitätsstandards. Auffällige Qualitätsergebnisse müssen zudem der zuständigen Behörde angezeigt werden.

„Patientensicherheit darf nicht erst dann zum Thema werden, wenn etwas schiefgegangen ist. Sie muss Bestandteil der täglichen Arbeit im Krankenhaus sein. Deshalb verbinden wir in Mecklenburg-Vorpommern mit unserem neuen Gesetz starke Patientenrechte mit verbindlichen Strukturen für Qualität und Sicherheit“, verdeutlichte Drese.