Backhaus: Genehmigungsbehörde des LNG-Terminals in Mukran obsiegt auch in letztem Verfahren
Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die Klage der Gemeinde Ostseebad Binz gegen die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb des LNG-Terminals im Hafen Mukran abgewiesen. Damit ist das letzte noch offene Klageverfahren gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 09.04.2024 abgeschlossen. Dazu erklärt der für den Immissionsschutz zuständige Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus:
„Ich habe von Beginn an betont, dass ich kein Freund dieser Technologie bin. LNG ist ein Auslaufmodell und bestenfalls eine Brückentechnologie bis wir auf fossile Energieträger verzichten können. Gleichzeitig habe ich aber auch gesagt, dass wir dem Antragsteller und den Gegnern der Anlage ein rechtssicheres und gerichtsfestes Verfahren garantieren. Das letztinstanzliche Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht bestätigt nun, dass dieses Versprechen gehalten wurde. Unsere Verwaltung hat sich in diesem Verfahren stets an rechtliche Vorgaben gehalten und dem politischen Druck in vorbildlicher Weise stangehalten. Daher bin ich über dieses Urteil des Gerichtes sehr froh, denn es bestätigt, dass staatliches Handeln ohne Ideologie und ohne Ansehen der Person erfolgt.
Bedauerlich ist allerdings, dass die Gemeinde Ostseebad Binz entgegen all meiner Beteuerungen nicht das Vertrauen in staatliches Handeln hatte und sich durch ein jahrelanges Gerichtsverfahren nun in eine schwierige finanzielle Situation gebracht hat. Ich sage dies ohne Häme und hoffe, dass nun endlich Ruhe einkehrt und wir uns wieder alle darauf konzentrieren können, das touristische Kleinod Rügen, das aktuell auch einen wichtigen Energiestandort für ganz Deutschland darstellt, weiterzuentwickeln.“