Schwesig: Der Tankrabatt ist wichtig für die Menschen

Nr.243/2026  | 25.09.2026  | MPin  | Ministerpräsidentin

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat sich heute im Bundesrat für die Wiedereinführung des Tankrabatts zum 1. Oktober 2026 ausgesprochen. „Die hohen Kraftstoffpreise belasten die Bürgerinnen und Bürger und auch die Wirtschaft. Das gilt ganz besonders in einem Land wie Mecklenburg-Vorpommern, in dem viele pendeln und darauf angewiesen sind, Strecken mit dem Auto zurückzulegen.“ Es sei falsch gewesen, den Tankrabatt auslaufen zu lassen, ohne eine Alternative zu haben. „Ich freue mich, dass die Bundesregierung umgedacht hat. Der Tankrabatt ist wichtig für die Menschen.“ Richtig sei auch, einen Tankpreisdeckel einzuführen. „Der Preisdeckel verspricht eine langfristige finanzielle Entlastung der Autofahrerinnen und Autofahrer und mehr Stabilität an den Tanksäulen.“ Nötig sei aber auch die Einführung einer Übergewinnsteuer, um die Mineralölkonzerne stärker heranzuziehen, die Rekordgewinne verbuchen würden.

Mecklenburg-Vorpommern brachte außerdem einen Antrag in den Bundesrat ein, in dem die Aufnahme einer Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz ins Grundgesetz gefordert wird. „Wir sind der Meinung, dass die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz aufgenommen werden sollen. Wir brauchen einen besseren Schutz der Krankenhäuser, von Pflegeeinrichtungen, Kitas und anderen sozialen Einrichtungen sowie der öffentlichen Infrastruktur gegen Hitze. Es geht auch um kommunale Maßnahmen wie mehr Grünflächen und schattenreiche Orte in den Städten. Wir müssen außerdem die Auswirkungen der Hitze und Trockenheit für die Wirtschaft, insbesondere die Landwirtschaft, mitbedenken“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Ein weiterer Antrag aus Mecklenburg-Vorpommern zielt darauf ab, dass Krebserkrankte nach ihrer Genesung ihre frühere Erkrankung nicht mehr angeben müssen. „Wer eine Krebserkrankung überstanden hat, wird die Krankheit selbst sicherlich nicht vergessen. Aber er oder sie muss ein Recht darauf haben, dass die überwundene Krankheit nach einer medizinisch gut begründeten Frist nicht mehr berücksichtigt wird, wenn es um Lebensentscheidungen und Lebenschancen geht, zum Beispiel beim Abschluss von Versicherungen“, sagte Schwesig.