Angelerlaubnis für Küstengewässer ab heute auch online verfügbar

Nr.070/12  | 29.03.2012  | LM  | Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

So leicht war Angeln in Mecklenburg-Vorpommern noch nie: Mit Kreditkarte, Internet-PC, Drucker und einer e-Mail-Adresse kann ab heute jeder Interessierte die Angelerlaubnis für Küstengewässer (als notwendiges Dokument zum Fischereischein) bequem zu Hause kaufen und ausdrucken. Der Onlineshop ist jetzt unter https://erlaubnis.angeln-mv.de freigeschaltet.   

"Hobbyangler können nun kurzfristig und ohne an die Öffnungszeiten der weiterhin aktiven 280 Verkaufsstellen gebunden zu sein, ihre Papiere für die Küstengewässer bekommen", betont Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Er war der erste, der das neue Angebot, das das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit (LALLF) eingerichtet hat, nutzte.

Die Erlaubnis gilt allerdings nicht für die Küstengewässer mit selbstständigen Fischereirechten Dritter: d.h. Verbote gibt es u.a. in Rostock für Unterwarnow und Breitling, im Usedomer See und westlich der Mündung Harkenbäk bis Schleswig-Holstein. Etwa 200 Beamte der Wasserschutzpolizei und 24 Kontrolleure der Fischereiaufsicht sind in Mecklenburg-Vorpommern zuständig für die Überprüfung von Fischereischein und Angelerlaubnis.

Preise für die Angelerlaubnis:

Tageskarte: 5 Euro

Wochenkarte: 10 Euro

Jahreskarte: 20 Euro

Jahreskarte f. Jugendliche: 10 Euro

56.147 Jahres-, 4.162 Jugendjahres-, 23.575 Wochen- und 24.351 Tagesangelerlaubnisse wurden im Vorjahr verkauft.  Jeder Angler holt im Schnitt 20 bis 30 Kilogramm Fisch (hauptsächlich Hering, Dorsch) aus den Küstengewässern.