Landesflagge

Symbol der Vereinigung von Mecklenburg und Vorpommern

Die Landesflagge längs gestreift in den Farben Ultramarinblau, Weiß, Gelb, Weiß und ZinnoberrotDetails anzeigen
Die Landesflagge längs gestreift in den Farben Ultramarinblau, Weiß, Gelb, Weiß und Zinnoberrot

Die Landesflagge

Die Landesflagge

Farben­froh präsen­tiert sich die Landes­flagge Mecklen­burg-Vorpom­merns: Sie ist in den Farben Ultra­marin­blau, Weiß, Gelb, Weiß und Zinn­ober­rot längs gestreift.

Die Farben symboli­sieren die Vereini­gung von Mecklen­burg und Vorpom­mern zum heutigen Bundes­land. Blau-Gelb-Rot sind die Farben des Landesteils Mecklenburg, während Blau-Weiß seit 1882 offiziell als die Farben der preußischen Provinz Pommern galten. Die Farbkombination der mecklenburg-vorpom­merschen Landes­flagge erinnert außerdem an das Blau-Weiß-Rot alter mecklen­burgischer Seeflaggen und das Weiß-Rot vieler Hanse­städte.

Die Dienstflagge zeigt zusätzlich zur Landesflagge den mecklenburgischen Stier und den pommerschen GreifDetails anzeigen
Die Dienstflagge zeigt zusätzlich zur Landesflagge den mecklenburgischen Stier und den pommerschen Greif

Die Dienstflagge

Die Dienstflagge

Neben der Landes­flagge verwen­den die Landes­behörden auch eine Dienst­flagge. Sie zeigt zusätzlich die zwei Wappen­tiere des Bundes­landes: den mecklen­burgischen Stier und den pommer­schen Greif. Bei offiziellen Anlässen werden außerdem häufig die historischen Flaggen der Landes­teile Mecklen­burg und Vorpom­mern gezeigt.

Das Verwenden der Landesflagge (ohne pommerschen Greif und mecklenburgischen Stier) steht jedermann frei (z.B. als Dekoration oder an privaten Flaggen­masten). Hingegen ist die Landes­dienst­flagge (mit pommerschem Greif und mecklen­burgischem Stier) den Landes­behörden vorbehalten. Daher stellt das unbefugte Benutzen der Landes­dienst­flagge eine Ordnungs­widrigkeit gemäß § 124 Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungs­widrigkeiten dar.