Schlichtung und Mediation

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Im Rahmen des vom Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern getragenen Pilotprojekts "Gerichtliche Mediation" wird an fünf Gerichtsstandorten im Land Mediation angeboten. Damit wird den Parteien und Anwälten in bereits anhängigen zivil-,verwaltungs- und sozialgerichtlichen Verfahren neben der richterlichen Streitentscheidung und dem richterlichen Vergleich eine dritte Möglichkeit der Beilegung ihres Konflikts angeboten.

Speziell für die gerichtliche Mediation ausgebildete Richterinnen und Richter unterstützen die Parteien zusammen mit den Rechtsanwälten, freiwillig eine einvernehmliche Lösung ihres Konflikts zu finden. Der Richtermediator sorgt dafür, dass alle aus Sicht der Parteien wesentlichen Interessen und Aspekte berücksichtigt werden. Er hilft ihnen, festgefahrene Situationen zu überwinden und so für alle Beteiligten tragbare Lösungen zu entwickeln.

Schlichten ist besser als Richten!

In Streitfällen steht der Weg zu den staatlichen Gerichten offen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, Konflikte ohne staatliche Hilfe durch außergerichtliche Streitschlichtung zu lösen. Eine außergerichtliche Streitbeilegung bietet viele Vorteile. Der Streit kann oftmals schneller, kostengünstiger und unbürokratischer als in einem Gerichtsverfahren beigelegt werden. Zudem können die für die Parteien wesentlichen und für den Konflikt bedeutsamen Umstände umfassend berücksichtigt werden. Durch eine eigenbestimmte, einvernehmliche Vereinbarungen der Parteien können interessengerechtere und nachhaltigere Lösungen gefunden werden, als dies durch gerichtliches Urteil meist möglich wäre. Der Streit kann für die Parteien befriedigender beendet werden. Durch eine Streitschlichtung werden die persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen der streitenden Parteien häufig in geringerem Maße belastet. Dadurch kann eine tragfähige Beziehung der Parteien für die Zukunft erhalten oder wieder geschaffen werden. Dies ist von besonderer Bedeutung in den Fällen, in denen die Konfliktparteien in engen sozialen Beziehungen stehen – also etwa bei Streit in der Familie, in der Nachbarschaft oder zwischen Geschäftspartnern.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es ein vielfältiges Angebot an außergerichtlicher Schlichtung, das für unterschiedliche Probleme und Konflikte jeweils ein passendes Forum zur Streitbeilegung bereitstellt. Die folgende Übersicht, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, soll Ihnen einen Überblick über Ansprechpartner und Schlichtungsstellen vermitteln und Ihnen so den Weg der Streitschlichtung erleichtern.

Kontakt

Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 1 - Allgemeine Abteilung
Referat 103
Puschkinstraße 19-21
19055 Schwerin
Telefon: 0385-588 3120
Dr. Kristin Crellwitz
Referatsleiterin

Publikationen und Dokumente

Publikationen

Broschüre "Wie sich Streit vermeiden lässt" (Nachbarrecht in M-V)

Im Jahr 2022 waren in Mecklenburg-Vorpommern von 10.241 erledigten Zivilverfahren an den Amtsgerichten nur rund 1,5 Prozent Nachbarschaftssachen (163 Verfahren). Im Jahr 2005 waren es noch mehr als 300 Verfahren. Mecklenburg-Vorpommern hat kein Nachbarschaftsgesetz. Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz weist darauf hin, dass es dennoch keinen rechtsfreien Raum gebe. Sie können sich in der Nachbarrechtsbroschüre wertvolle Informationen zum friedlichen Miteinander und auch zu gesetzlichen Regelungen holen.

Flyer "Reden. Schlichten. Versöhnen."

Der Flyer „Reden. Schlichten. Versöhnen.“ liegt in allen Amtsverwaltungen des Landes aus. Erklärt wird darin, wann die 260 Schiedsleute in den Gemeinden wie helfen können und wann nicht.

Flyer "Einen Streit beilegen"

"Gestritten wird in allen Lebenslagen, in der Familie, im Beruf, mit Nachbarn oder mit Firmen und Behörden. In diesen Fällen verhärten sich oft die Fronten. Vermeintlich letzter Ausweg ist das Gericht. Doch ein Urteil trifft eine der Parteien oder beide. Die Güterichter bieten zum Beispiel mit Hilfe der Mediationsmethode eine Chance, dass beide Seiten im Einvernehmen miteinander und im Positiven ihren Streit beenden.

Betreuungsrecht

Familie am Strand

Ausführliche Informationen zur Vorsorgevollmacht

weitere Informationen

Justizvollzug

Justizvollzugsanstalten /
Bildungsstätte / LaStar

Portal Straffälligenarbeit

JUSTIZPORTAL

Oberlandesgericht Rostock

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in M-V

www.mv-justiz.de

Gleichstellung

Als Staatsziel verankert in der Landesverfassung

Gleichstellung