Newcastle-Krankheit: Backhaus mahnt zur Einhaltung der Impfvorgaben
Nachdem die Newcastle-Krankheit (Newcastle Disease, ND) im Februar 2026 erstmals wieder in Deutschland nachgewiesen wurde, verstärkt das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern seine Sicherheitsappelle. Angesichts aktueller Ausbrüche in Brandenburg und Bayern aber auch in anderen EU-Mitgliedstaaten und der hiermit verbundenen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen warnt Minister Dr. Till Backhaus vor Nachlässigkeiten bei der Tiergesundheit:
„Wir haben in Deutschland für Hühner und Puten eine gesetzliche Impfpflicht gegen ND. Das gilt für jeden Halter – vom großen Mastbetrieb bis zum Hobbyzüchter mit wenigen Tieren“, betont Dr. Backhaus.
„Ein wirksamer Schutz der Bestände kann jedoch nur bei der strikten Einhaltung der Impfpflicht unter Beachtung der Herstellerangaben zur Grundimmunisierung und den eventuell erforderlichen Auffrischungsimpfungen aufgebaut werden. Wer hier nachlässig agiert, gefährdet damit die Existenz ganzer Betriebe und riskiert ggf. seine Entschädigungsleistungen der Tierseuchenkasse.“
Die Newcastle-Krankheit ist hochansteckend. Typische Anzeichen sind ein drastischer Rückgang der Legeleistung, Atemnot, wässriger Durchfall oder auch zentralnervöse Störungen wie das Verdrehen des Kopfes.
„Wir haben eine harte Geflügelpest-Saison hinter uns, und nun bedroht eine weitere Seuche unsere Geflügelbestände. Mehr als 1,4 Mio. Tiere mussten bereits getötet wegen ND werden. Neben der korrekten Impfung ist die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen daher oberste Pflicht“, so Backhaus.
Unklare Krankheitserscheinungen seien unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt zu melden.
Weitere Informationen über die Newcastle Krankheit erhalten Sie bei dem jeweils zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ↗ oder auf der Website des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) ↗.
Link zur Selbsteinschätzung der Biosicherheit in Geflügel haltenden Betrieben - AI-Risikoampel der Uni Vechta ↗