Aktuelle Betrugsversuche im Zusammenhang mit Steuerangelegenheiten
Derzeit sind erneut betrügerische E-Mails und Schreiben im Umlauf, die im Namen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt), der Zollverwaltung oder der Steuerverwaltung versendet werden. Ziel der Betrüger ist es, persönliche Daten oder Geld von Steuerpflichtigen zu erlangen.
Die gefälschten Nachrichten wirken oft täuschend echt. Teilweise enthalten sie eine persönliche Anrede und geben vor, von ELSTER, der Bundesfinanzverwaltung oder anderen Behörden zu stammen. Empfängerinnen und Empfänger werden beispielsweise aufgefordert,
- angeblich geänderte Allgemeine Geschäftsbedingungen über einen Link zu bestätigen,
- Formulare für eine Einkommensteuererstattung auszufüllen,
- Konto- oder Kreditkartendaten für eine vermeintliche Steuererstattung einzugeben,
- angebliche Zahlungsrückstände auszugleichen oder
- gefälschte Zahlungsaufforderungen, etwa wegen eines „Verspätungszuschlags zur Steuererklärung“, einer unterlassenen Offenlegung von Umsatzzahlen oder anderer angeblicher Forderungen, zu begleichen.
Teilweise werden die Empfänger nach dem Anklicken eines Links (z. B. „elster-amt.com“) oder dem Scannen eines QR-Codes auf eine Internetseite geleitet, auf der sie zur Eingabe ihrer Bankverbindung aufgefordert werden. In anderen Fällen enthalten die E-Mails Anhänge mit vermeintlichen Zahlungsanweisungen oder Hinweisen auf angebliche Steuerrückstände. Häufig wird dabei mit Vollstreckungsmaßnahmen gedroht, um zusätzlichen Druck aufzubauen.
Die Steuerverwaltung stellt klar: Steuerbehörden fordern niemals per E-Mail oder QR-Code zur Eingabe von Steuernummern, Bankverbindungen, Kreditkartennummern, PINs oder Sicherheitskennwörtern auf. Steuerpflichtige erhalten in der Regel lediglich Benachrichtigungen, jedoch keine Steuerdaten oder Zahlungsaufforderungen als E-Mail-Anhang.
So sollten Sie reagieren, wenn Sie eine verdächtige Nachricht erhalten:
- Klicken Sie keine Links in verdächtigen E-Mails an.
- Öffnen Sie keine Anhänge unbekannter oder zweifelhafter Nachrichten.
- Geben Sie keine persönlichen Daten oder Bankverbindungen preis.
- Überweisen Sie keine geforderten Beträge.
- Löschen Sie die verdächtige E-Mail oder entsorgen das Schreiben.
Die Finanzverwaltung empfiehlt, bei ungewöhnlichen Nachrichten stets besondere Vorsicht walten zu lassen. Im Zweifel sollten Steuerpflichtige direkt Kontakt mit ihrem Finanzamt aufnehmen und die Echtheit der Nachricht überprüfen.
Weitere Informationen und Hinweise zum Umgang mit betrügerischen E-Mails und Schreiben sind auf dem Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern zu finden.