Mehr Förderung für Dörfer: Land erleichtert Investitionen im ländlichen Raum
Kommunen, Unternehmen und private Antragsteller in Mecklenburg-Vorpommerns ländlichen Räumen erhalten künftig bessere Fördermöglichkeiten. Mit der dritten Änderung der Förderrichtlinie zur integrierten ländlichen Entwicklung (FöRL ILE M-V) erleichtert das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt den Zugang zu Fördermitteln und reagiert auf den konkreten Bedarf vor Ort.
„Unsere Dörfer brauchen starke Perspektiven. Deshalb passen wir die Förderung dort an, wo sie gebraucht wird: Wir vereinfachen Verfahren, öffnen Fördermöglichkeiten und unterstützen Kommunen sowie private Initiativen noch gezielter. Gute Ideen dürfen nicht an unnötiger Bürokratie scheitern“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.
Ein wesentlicher Bestandteil der Richtlinienänderung ist die Wiedereinführung der Förderung des ländlichen Wegebaus außerhalb von Flurbereinigungsverfahren. Dieser Fördertatbestand war mit der Neufassung der Richtlinie im Jahr 2025 entfallen. In der Praxis zeigte sich jedoch schnell, dass insbesondere Kommunen hierfür keine geeignete Förderalternative hatten.
Ab August 2026 können Gemeinden und Gemeindeverbände deshalb wieder Förderanträge für Wegeinfrastrukturmaßnahmen stellen. Je nach Lage und Finanzkraft der Kommune können bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten übernommen werden.
Darüber hinaus wird die Förderung im Bereich der privaten Dorfentwicklung deutlich ausgeweitet. Bislang konnten private Antragsteller Fördermittel nur innerhalb von Flurbereinigungsverfahren beantragen. Ab Juli 2026 steht diese Möglichkeit allen privaten Trägern in den ländlichen Räumen Mecklenburg-Vorpommerns offen. Damit erhalten Eigentümer und Initiativen mehr Spielraum, um ihre Dörfer aktiv mitzugestalten.
Zugleich vereinfacht das Ministerium die Fördersätze für Maßnahmen der Dorfentwicklung sowie für Einrichtungen der lokalen Basisdienstleistungen öffentlicher Träger. Künftig gilt ein einheitlicher Grundfördersatz. Gemeinden in den ländlichen Gestaltungsräumen erhalten zusätzlich einen Förderbonus. Damit setzt das Land zugleich eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages um.
„Die Entwicklung unserer Dörfer lebt vom Engagement der Menschen vor Ort. Mit den Änderungen schaffen wir bessere Voraussetzungen dafür, dass notwendige Investitionen schneller umgesetzt werden können. Das stärkt die Lebensqualität im ländlichen Raum und macht unsere Gemeinden zukunftsfest“, so Backhaus.
Die Bewertung und Bewilligung der Förderanträge erfolgt weiterhin nach den in der Förderrichtlinie festgelegten Auswahlkriterien.
Informationen zur Online-Antragstellung und zur Förderrichtlinie finden Interessierte unter:
www.regierung-mv.de → Förderungen → Integrierte ländliche Entwicklung.