Land will Kinder und Jugendliche besser im digitalen Raum schützen und Medienbildung stärken

Nr.181/2026  | 04.08.2026  | STK  | Staatskanzlei

Nach der Beratung mit der von der Landesregierung eingesetzten Expertenkommission zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in sozialen Medien hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig angekündigt, die Empfehlungen der Kommission zügig aufzugreifen.

„Wir müssen unsere Kinder besser vor Gefahren im Internet schützen – vor Desinformation, Hass und Hetze, sexualisierter Gewalt, extremistischen Inhalten und den Suchtmechanismen vieler Plattformen. Ich begrüße, dass sich die Kommission hinter die Vorschläge der Europäischen Union stellt. Sie sehen vor, für Kleinkinder bis drei Jahre ganz auf Bildschirmzeit zu verzichten. Für Kinder unter 13 Jahren sollte die Nutzung sozialer Medien und anderer digitaler Dienste unter Aufsicht und zeitlich begrenzt und ab 13 Jahren sollte ein selbständiger Zugang zu altersgerechten Social-Media Angeboten ermöglicht werden. Dieser Zugang muss dann über standardmäßige Sicherheitsvorkehrungen verfügen“, sagte die Ministerpräsidentin.

Ebenso befürworte sie das Votum der Kommission, Plattformanbieter zu verpflichten, ihre Dienste von vornherein altersgerecht zu gestalten und die Risiken für Kinder und Jugendliche so systematisch zu verringern. „Ohne klare Vorgaben für die großen Anbieter geht es nicht“, so Schwesig.

Als weitere grundsätzliche Schlussfolgerung sah die Regierungschefin die Empfehlung der Kommission an, die Medienbildung in M-V ressortübergreifend weiterzuentwickeln. Sie sagte: „Medienkompetenz ist heute eine Schlüsselkompetenz. Wir müssen Kinder und Jugendliche befähigen, sich sicher, kritisch und verantwortungsvoll in der digitalen Welt zu bewegen. Dafür braucht es eine gemeinsame Strategie, die Bildung, Prävention und Jugendschutz zusammenführt.“ Für die engagierte und fachlich fundierte Arbeit der Kommissionsmitglieder danke sie ausdrücklich.

Die interdisziplinär besetzte Expertenkommission hatte den Auftrag, Vorschläge für einen wirksameren Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum zu erarbeiten. Ihr gehörten Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Kinderschutz, Polizei, Medienpädagogik, Datenschutz, Kommunen, Elternvertretungen sowie weiteren gesellschaftlichen Bereichen an. Den Vorsitz führten Sozialministerin Stefanie Drese und Prof. Dr. Michael Kölch von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie sowie der Universitätsmedizin Rostock.

Prof. Dr. Michael Kölch betonte, dass soziale Medien nicht nur Risiken, sondern auch wichtige Chancen für junge Menschen bieten: „Neben den Gefahren durch Suchtmechanismen, Desinformation, Hass oder psychische Belastungen dürfen wir nicht übersehen, dass soziale Medien für Kinder und Jugendliche auch Möglichkeiten eröffnen – etwa für Bildung, Information, gesellschaftliche Teilhabe und den Kontakt mit Freundinnen und Freunden. Entscheidend ist, dass junge Menschen lernen, diese Angebote sicher und selbstbestimmt zu nutzen.“

Auch Gesundheitsministerin Stefanie Drese unterstreicht die Bedeutung eines verantwortungsvollen Umgangs mit sozialen Medien, insbesondere auch mit Blick auf mögliche gesundheitliche Auswirkungen. „Studien zeigen, dass eine exzessive oder unkontrollierte Nutzung sozialer Medien das Risiko für psychische Belastungen deutlich erhöhen kann. Das kann von Ängstlichkeit über Schlafstörungen und Stress bis hin zu Störungen des Körperbildes und Depressivität reichen und dazu führen, dass Beziehungen und Freundschaften vernachlässigt werden. Dabei gehört die gesellschaftliche Teilhabe zu den größten Schutzfaktoren für ein gesundes Aufwachsen. Umso wichtiger ist es, dass wir Prävention, Regulierung und Medienkompetenz in einer zunehmend digitalen Gesellschaft zusammendenken“, so die Ministerin.

Prof. Dr. Brakemeier ergänzte: „Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf digitale Teilhabe und den Erwerb digitaler Kompetenzen. Sie haben aber ebenso ein Recht darauf, vor digitalen Umgebungen geschützt zu werden, die ihre psychische Gesundheit, ihre Entwicklung und demokratische Teilhabe beeinträchtigen können. Mecklenburg-Vorpommern sendet mit dem Bericht ein wichtiges Signal: Schutz ist nicht das Gegenteil von Teilhabe – Schutz ist ihre Voraussetzung.“