Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon

Nr.73/09  | 30.06.2009  | JM  | Justizministerium

In einem mit Spannung erwarteten Urteil hat das Bundesverfassungsgericht heute den EU-Reformvertrag gebilligt. Das Gericht fordert aber Nachbesserungen und stärkere Beteiligung von Bundestag und Bundesrat. Damit muss die Ratifizierung vorerst ausgesetzt werden.

Justizministerin Kuder: "Mit der heutigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht ein klares Ja und eine positives Signal Deutschlands für Europa gesetzt. Der EU-Reformvertrag verstößt nicht gegen die Verfassung. Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Hürden gegen das Inkrafttreten. Die Entscheidung ist gut für Europa. Aber sie setzt der europäischen Union und ihrer Verwaltung auch Kompetenzgrenzen. Die europäische Vereinigung muss so verwirklicht werden, dass den Mitgliedstaaten und damit deren Bevölkerung ausreichend Raum zur Gestaltung der Lebensumstände bleiben."

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weist das deutsche Begleitgesetz, das die parlamentarische Beteiligung am Erlass europäischer Vorschriften regelt, Defizite auf und muss nachgebessert werden. Somit muss die Unterzeichnung des Lissabon-Vertrages durch den Bundespräsidenten nach der heutigen Entscheidung zurückgehalten werden, bis die erweiterte parlamentarische Beteiligung geregelt ist. Im Zentrum der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das 2007 unterzeichnete Vertragswerk zur Weiterentwicklung der Europäischen Union stand die Frage, ob die staatliche Souveränität Deutschlands zu stark eingeschränkt wird. In den Verfassungsbeschwerden wurde vor allem gerügt, dass es durch die Verlagerung von Kompetenzen auf die EU zu einer "Entmachtung" des Bundestages und zu einem "Verlust der staatlichen Souveränität Deutschlands" komme. Der Bundespräsident hatte seine Unterschrift unter den Vertrag mit Rücksicht auf die Karlsruher Entscheidung zurückgestellt. Neben Deutschland haben auch Polen, Tschechien und Irland den Vertrag noch nicht ratifiziert.

Der Bundestag wird nun am 26. August 2009 zu einer Sondersitzung zusammenkommen. An diesem Tag soll die erste Lesung zu einem neuen Begleitgesetz stattfinden, für den 8. September soll über das Gesetz abgestimmt werden.