Strukturveränderungen nehmen Gestalt an: Erster Theatervertrag unterzeichnet
Der neue Theatervertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Innenministerium) dem Theaterverbund Neubrandenburg/ Mecklenburg – Strelitz (Städte Neubrandenburg, Neustrelitz und Landkreis Mecklenburg-Strelitz) und der Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz wurde heute unterzeichnet.
Kultusminister Henry Tesch: "Es ist der erste Vertrag, der sich an den Eckpunkten der Landesregierung zur Weiterentwicklung der Theater- und Orchesterstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern von 2010 bis 2020 orientiert. Unser Anliegen ist es, eine hohe künstlerische Qualität des Theater- und Konzertwesens im Land zu sichern und gleichzeitig den Schwerpunkt auf langfristig tragfähige personelle und finanzielle Strukturen zu legen. Ich freue mich, dass die Theater- und Orchester GmbH mit ihren Partnern sich so entschlossen, kreativ und vertrauensvoll dafür eingesetzt hat."
Innenminister Lorenz Caffier:" Mit dem Vertrag gibt das Land den beteiligten Sparten Musiktheater, Schauspiel und Neubrandenburger Philharmonie Planungssicherheit für die nächsten vier Jahre - eine finanzielle Grundsicherheit, die sie für ihre Arbeit brauchen und mit der sie langfristig planen können. Darüber hinaus wurde die Grundlage für eine kontinuierliche Entwicklung bis 2020 gelegt."
Mit diesem Vertrag ist die finanzielle Grundsicherung der zukünftigen Theater Holding GmbH gegeben, und damit die Voraussetzung für weitere künstlerische Theaterarbeit in der Region der GmbH mit über 370.000 Einwohnern Mecklenburg-Vorpommerns geschaffen.
Die damit der Theater und Orchester GmbH bis 2013 jährlich zugeleiteten FAG-Mittel der Landes werden maßgeblich die Arbeitsplätze der 210 beschäftigen Mitarbeiter der GmbH sichern.
Der Geschäftsführer der Theater und Orchester GmbH, Neubrandenburg/ Neustrelitz, Dirk Rautmann: "Nun kommt es darauf an, dass auch die Theater tragenden Kommunen sich konsequent hinter das Konzept der Holding ab 1.1.2010 mit dem Töchtern Landestheater Neustrelitz – Musiktheater und Schauspiel, Neubrandenburger Philharmonie und Tanzkompanie Neustrelitz und dem Kooperationspartner "Ernst Barlach Theater" Güstrow stellen."
Bereits im März 2009 lag der unterschriftsreife Vertrag vor und wurde in die Stadtvertretungen Neubrandenburg, Neustrelitz und in den Kreistag Mecklenburg-Strelitz zur Beschlussfassung eingebracht. Die Kommunalvertretungen votierten für einen Vertragsabschluss. Auch die Gesellschafterversammlung der GmbH, vertreten sind hier 20 kommunale Gesellschafter, sprachen sich für den Abschluss des Vertrages aus.
Der derzeitige Theatervertrag mit dem Theaterverbund Neubrandenburg/Mecklenburg-Strelitz läuft am 31. 12. 2009 aus.
Hintergrund
Für die Erarbeitung des Diskussions- und Eckpunkte-Papiers war Folgendes zu berücksichtigen:
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Die Einwohnerzahlen im Land gehen weiter zurück und damit auch die Mittel aus dem länderübergreifenden Finanzausgleich, der derzeit rund 2 400 Euro pro Jahr je Einwohner ausmacht.
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Die Leistungen aus dem Solidarpakt II werden bis 2020 auf Null abgesenkt – schon ab 2009 werden dem Land jährlich 80 Millionen Euro an Sonderbedarfszuweisungen weniger zur Verfügung stehen.
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Mehr als die Hälfte der Ausgaben für die Kulturförderung des Landes (53 Prozent) werden für die Finanzierung der Theater und Orchester in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt. Damit sind die internen Möglichkeiten für andere Finanzierungsmodelle des Landes ausgeschöpft.
Trotzdem verpflichtet sich das Land, seinen Beitrag zur Förderung der Theater- und Orchesterlandschaft bis 2020 stabil bei 35,8 Millionen Euro jährlich zu halten. und macht damit deutlich, welche Bedeutung den Theatern und Orchestern beigemessen wird.
Die Landesregierung sieht die Lösung dieser Aufgaben in der Bündelung und Vernetzung von Strukturen von 2010 bis zum Jahr 2020 in zwei Stufen:
1. Stufe: regionale Vernetzungen von 2010 bis 2012
Dabei wird das Vier-Standorte-Modell weiterhin als Grundlage der Planungen angesehen, wobei folgende Veränderungen angestrebt werden:
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Gewährleistung der Bespielung des Standortes Parchim durch die Mecklenburgische Staatstheater Schwerin gGmbH
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Verstärkung der Zusammenarbeit der Vorpommerschen Landesbühne Anklam GmbH mit der Theater Vorpommern GmbH (Stralsund, Greifswald, Putbus) oder im Hinblick auf die räumliche Nähe und historische Verbundenheit alternativ mit der Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg-Neustrelitz.
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Zusammenlegung der Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz mit der Deutschen Tanzkompanie bei gleichzeitiger teilweiser Weiterführung des eigenständigen künstlerischen Konzeptes der Tanzkompanie in geeigneter Rechtsform
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Einbeziehung der Gastspielbühne Ernst-Barlach-Theater Güstrow und Theater Wismar nach dem Modell "Theater Vorpommern" als regionale Spielstätten je nach Verhandlungslage (z.B. Güstrow zu Neubrandenburg/Neustrelitz alternativ zu Rostock/Wismar zu Schwerin bzw. zu Rostock)
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Die Einsparten- und Bespieltheater Parchim, Anklam, Tanzkompanie, Wismar und Güstrow erhalten bereits in der ersten Stufe 2010 keine gesonderten Mittel über das FAG.
2. Stufe: überregionale Vernetzungen und Bildung von zwei Kulturkooperationsräumen ab 2012
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Errichtung eines Kulturkooperationsraumes mit der Mecklenburgische Staatstheater Schwerin gGmbH und dem Volkstheater Rostock sowie mit den Theatern Parchim und Wismar sowie ggf. Güstrow unter einer einheitlichen Intendanz. Eine Fusion der Mecklenburgischen Staatskapelle Schwerin mit der Norddeutschen Philharmonie Rostock zu einem A-Orchester ist vorzusehen.
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Errichtung eines Kulturkooperationsraumes mit der Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz, der Theater Vorpommern GmbH, der Vorpommerschen Landesbühne Anklam GmbH, der Deutschen Tanzkompanie Neustrelitz und ggf. dem Ernst-Barlach-Theater Güstrow unter einer einheitlichen Intendanz. Eine Fusion der Neubrandenburger Philharmonie mit dem Philharmonischen Orchester Vorpommern zu einem B-Orchester ist vorzusehen.
Die Finanzzuweisung des Landes an die Theater tragenden Kommunen der Kooperationsräume sollen auf dem bisherigen Niveau und wie bisher im Rahmen des FAG ausgereicht werden, da sich das Verfahren im Grundsatz bewährt hat und die notwendige Planungssicherheit gegeben werden kann.
Aber Theater und Orchester sind nicht nur für Mecklenburg-Vorpommern als Bundesland, sondern in erster Linie für die Theater tragenden Kommunen und ihre Region von großer Bedeutung. Deshalb ist es unabdingbar, dass sich die Theater tragenden Kommunen weiter angemessen an der Finanzierung ihrer Einrichtung beteiligen, mindestens in Höhe von 50 Prozent der jeweiligen Landesanteile.
Die Theater und Orchester befinden sich ausnahmslos in kommunaler Verantwortung bzw. Trägerschaft. Das Land ist derzeit in keinem Fall an der Trägerschaft beteiligt und hat somit keine direkte Entscheidungskompetenz für strukturelle Veränderungen.
Ziel ist es, im Jahr 2009 ein abgestimmtes Konzept über die Weiterentwicklung der Theater- und Orchesterstrukturen in Mecklenburg Vorpommern von 2010 bis 2020 vorlegen zu können.