Steuerhinterziehung: Erste Selbstanzeige in MV eingegangen
Nach der drohenden Aufdeckung zahlreicher Fälle von Steuerhinterziehung durch deutsche Vermögende über Konten von Schweizer Banken ist es nun auch in Mecklenburg-Vorpommern zu einer ersten Selbstanzeige gekommen.
Die Voraussetzungen und die rechtlichen Folgen einer Selbstanzeige sind in der Abgabenordnung geregelt. Demnach bleibt die Tat straffrei, wenn die hinterzogenen Steuern inklusive 6% jährlicher Hinterziehungszinsen nachgezahlt werden. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur, wenn noch keine konkreten Ermittlungen aufgenommen wurden und der Täter auch nicht mit der Entdeckung seiner Tat rechnen müsste.
Finanzministerin Heike Polzin forderte heute reuige Steuersünder auf, diesem Beispiel zu folgen: "Der Staat ist wehrhaft und darum bemüht, auch die großen Steuerbetrüger zu fassen. Dies sollte allen eine Warnung sein: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Die Möglichkeit einer straffreien Selbstanzeige baut eine Brücke zurück in die Solidargemeinschaft, die auch genutzt werden sollte."
Polzin äußerte weiterhin ihr Unverständnis darüber, dass offenbar nicht alle Vermögenden ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden: "Eigentum verpflichtet, heißt es in Artikel 14 des Grundgesetzes. Hier aber wird wohl nach dem Motto gehandelt "Wir Reichen können uns einen armen Staat leisten". Das aber auch der persönliche Reichtum Einzelner vom Wohlergehen Aller abhängt, verlieren diese Menschen aus den Augen. Das dürfen wir nicht tolerieren."