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Öffentlichkeitsbeteiligung nach Artikel 8 der Richtlinie EU (2018/958) über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen

Gesetz zur Änderung des Bauproduktenmarktüberwachungsgesetzes, der Landesbauordnung und des Architekten- und Ingenieurgesetzes Mecklenburg-Vorpommern

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Artikel 8 der Richtlinie EU (2018/958) in der jeweils geltenden Fassung ist die Öffentlichkeit bei Gesetzentwürfen, die die Einführung neuer oder die Änderung bestehender Vorschriften zum Inhalt haben, welche den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken, zu beteiligen.

Hiermit wird Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Artikeln 2 und 3 des nachstehenden Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bauproduktenmarktüberwachungsgesetzes, der Landesbauordnung und des Architekten- und Ingenieurgesetzes gegeben.

Ihre Stellungnahme senden Sie bitte bis spätestens 03.06.2024 an folgende Email-Adresse: 

Sekretariat Frau Ulrike.Zien@im.mv-regierung.de