Musterfeuerwehrhaus

Das Feuerwehrwesen ist Aufgabe der Gemeinde im eigenem Wirkungskreis. Dazu gehört u.a. die personelle Aufstellung, materielle Ausrüstung und Infrastruktur einer Feuerwehr.

Feuerwehrhäuser sind in der Errichtung sehr kostenintensiv. In der Vergangenheit hat es Entwicklungen gegeben, die eine Erweiterung/Neubau von Feuerwehrhäusern erforderlich machen. Dazu gehören z.B.:

  • Forderungen des Unfall- Gesundheitsschutzes (z.B. Dieselrußemission, Kontaminationsverschleppung)
  • Anpassungen an Raumerfordernissen durch DIN-Normen
  • Vergrößerung der Fahrzeugabmessungen
  • Anpassung der Fahrzeugausstattung aufgrund der Brandschutzbedarfsplanung

Zusammenfassend ist festzustellen, dass ein erheblicher Investitionsbedarf im Bereich der Feuerwehrhäuser im Land MV besteht.

Im Rahmen einer Befragung von Gemeinden wurden die Bedarfe in diesem Bereich ermittelt, um eine eventuelle Förderung und Unterstützung durch das Land zielgerichtet vornehmen zu können. Dabei konnten folgende Erkenntnisse gewonnen werden:

  • Der höchste infrastrukturelle Bedarf besteht bei Neubauten von Feuerwehrhäusern, gefolgt von Erweiterungen.
  • Bei Neubauten werden überwiegend 2-stellige Gebäude benötigt.
  • Sehr viele Gemeinden haben Interesse an einem 2-stelligen Musterfeuerwehrhaus.
  • Die Varianten Längs- und Kompaktbau bei Neubauten werden in nahezu gleicher Anzahl gefordert.

Als Ergebnis ist festzustellen, dass es zielführend ist, 2-stellige Feuerwehrhäuser landesseitig zu konzipieren und besonders zu fördern. Dabei muss der Bedarf an Erweiterungen mit betrachtet werden.

Das Land hat sich daher zum Ziel gesetzt, im Schwerpunkt den höchsten Bedarf an Feuerwehrhäusern im Land zu fördern und will dies durch die zentrale Konzeption und Ausschreibung eines 2-stelligen Musterfeuerwehrhauses einheitlich im Land umsetzen.

Dazu wurde eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Landesfeuerwehrverbandes e.V., der Brandschutzdienststellen der Landkreise und kreisfreien Städte, der Hanseatischen Feuerwehrunfallkasse (HFUK) des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz MV (LPBK) und des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung MV gebildet, welche ein Raumprogramm für ein zweistelliges Feuerwehrhaus für 35 Personen inkl. einer Jugendfeuerwehr nach der einschlägigen DIN-Norm entworfen hat.

Das Ziel des Landes besteht nun darin, einen Rahmenvertragspartner zu suchen, der anhand des Raumprogramms ein Musterfeuerwehrhaus in zwei Varianten (Längsvariante/ Kompaktvariant) entwirft und dann auch in einer definierten Anzahl im Land errichtet.

Diese Feuerwehrhäuser sollen dann per Rahmenvertrag durch die Gemeinden abrufbar sein.

Durch dieses Vorgehen sollen folgende Ziele erreicht werden:

  • Deckung des höchsten Bedarfs an Feuerwehrhäusern im Land
  • Kostenvorteile durch Einheitsbau und Nutzung kostengünstiger Bautechniken
  • Reduzierung des Planungsaufwandes
  • Einhaltung der Vorgaben der HFUK

Übergabepunkt für die Gemeinde ist ein baureifer Baugrund.

 

Förderung:

Das Land stellt Fördermittel in Höhe von 50 Mio. € für den Neubau und die Erweiterung von Feuerwehrhäusern im Rahmen der SBZ-Richtlinie zur Verfügung. Der Hauptteil der Mittel wird zur Förderung der Musterfeuerwehrhäuser verwendet werden.

Für das Musterfeuerwehrhaus können ab sofort und bis zum 31.10.2024 Anträge gestellt werden. Erst dann erfolgt eine Bewertung der Anträge. Es gibt keine zeitliche, sondern eine inhaltliche Reihung nach einem Punktesystem. Im Frühjahr 2025 werden die Ergebnisse bekannt gegeben. Bereits vorher gestellte Anträge für das Musterfeuerwehrhaus behalten ihre Gültigkeit und werden entsprechend Vorgenanntem mitbetrachtet.

Anträge für allgemeine Feuerwehrhäuser und Erweiterungen können ebenfalls ab sofort gestellt werden. Die Bewertung der Anträge erfolgt nach dem bereits aus der Vergangenheit bekannten SBZ-Verfahren.

Die Bewertung der Anträge für die Förderung des Musterfeuerwehrhauses erfolgt nach folgenden Kriterien:

Jugendfeuerwehr vorhanden

ja = 2 Punkte, nein = 0 Punkte

Bedarf 2 Stellplätze gem. Brandschutzbedarfsplan

ja=3 Punkte, nein=0 ,Punkte

Zustand Altgebäude

Nachgewiesener Totalschaden=4 Punkte, sehr mangelhaft=3 Punkte, mangelhaft=2 Punkte, befriedigend=1 Punkt, gut=0 Punkte

Stand in Rubikon

rot = 4 Punkte, orange = 3 Punkte, gelb = 1 Punkt, grün = 0 Punkte

Besonderes öffentliches und/oder landespolitisches Interesse

ja=5 Punkte, nein=0 Punkte

Weiterhin müssen auch eine Baugenehmigung, eine positive Stellungnahme der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde und der Jahresabschluss für den Haushalt des Vor-Vorjahres (Antrag in 2024, Abschluss 2022) vorliegen.

 

Folgende pauschalierte Baukosten sind für die Berechnung der Förderung vorgesehen:

  • Allgemeine Neu- und Erweiterungsbauten: 500.000 € pro Stellplatz
  • Musterfeuerwehrhaus:                             600.000 € pro Stellplatz (besonderer Landesschwerpunkt)
    • d.h. 1.200.000 € für ein 2-stelligen Musterfeuerwehrhaus

 

Förderquoten gem. SBZ-RL:

  • Rubikon rot:         bis zu 75 %
  • Rubikon orange:   bis zu 65 %
  • Rubikon gelb:       bis zu 60%
  • Rubikon grün:      bis zu 50 %

 

Die Fördersumme ergibt sich nach folgendem Muster:

Fördersumme = pauschalierte Baukosten x Anzahl der Stellplätze x Fördersatz

Beispiel: 900.000 € = 0,75 x 2 x 600.000 €

 

Beispielrechnung für ein Musterfeuerwehrhaus:

Bezeichnung

Werte

BKI[1] (Feuerwehrhäuser)

2.200 € / m2 netto

Gebäudefläche gem. Musterraumplan

460 m2

Geschätzte Baukosten ohne Scaleneffekte

1.012.000 € netto

 

1.204.280 brutto (inkl. USt)

 

Beispielrechnung für ein 2-stelliges Musterfeuerwehrhaus in einer Rubikon „roten“ Gemeinde

Gesamtkosten Haus inkl. Bodenplatte (brutto)

1.204.280 €

Festbetragsförderung 2-stellig mit 75 % (0,75x2x600.000 €)

900.000 €

Eigenanteil Gemeinde

304.280 €

Hier handelt es sich nur um eine exemplarische Beispielrechnung zur Veranschaulichung der Systematik.

 [1] BKI – Baukostenindex, hier aus dem Jahr 2023 bei durchschnittlicher Qualität

 

 

 

FAQ zum Projekt Musterfeuerwehrhaus und Förderung

Wer kann sich beteiligen?

Es können grundsätzlich alle Gemeinden ein Musterfeuerwehrhaus aus dem zukünftigen Rahmenvertrag abrufen bis die vertragliche Höchstgrenze beim Auftragnehmer erreicht ist. Das ist unabhängig von der Förderung. Es kann also auch ohne Förderung des Landes aus dem beabsichtigten Rahmenvertrag des Landes durch jede Kommune bis zur Höchstgrenze ein solches Musterfeuerwehrhaus geordert werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Abnahme eines Musterfeuerwehrhaues vom Totalunternehmer bedingt einen Vertragsschluss zwischen der Gemeinde und diesem. Das ist unabhängig von der Förderung.

Nach welchen Grundsätzen erfolgt die Förderung?

Die Förderung erfolgt nach den Grundsätzen der SBZ-Richtlinie.

Folgende Förderkriterien sind wichtig für die Bewertung:

vorliegende Brandschutzbedarfsplanung, Vorhandensein einer Jugendfeuerwehr, Bedarf von 2 Stellplätzen gem. Brandschutzbedarfsplan, Zustand des Altgebäudes, Stand in Rubikon, Feuerwehr mit besonderen Aufgaben, besonderes öffentliches und landespolitisches Interesse

(Die genaue Bepunktung kann den Allgemeinen Informationen entnommen werden.)

Wie hoch werden die Kosten sein?

Die Kosten für das Musterfeuerwehrhaus kann abschließend erst am Ende des Vergabeverfahrens bekannt gegeben werden. Eine Musterrechnung ist bei den Allgemeinen Informationen zu finden. Gefördert wird seitens des Landes nur das Musterfeuerwehrhaus mit Bodenplatte.

Wie hoch ist die Förderung für das Musterfeuerwehrhaus?

Für das Musterfeuerwehrhaus betragen die der Förderung zugrunde gelegten Baukosten 600.000 Euro pro Stellplatz, d.h. 1.200.000 Euro insgesamt. Auf diese pauschalierten Baukosten wird mit der Förderquote gem. Rubikon-Einstufung gewichtet. Fördersumme = pauschalierte Baukosten x Stellplatzanzahl x Förderquote (Beispiel: 900.000 Euro = 600.000  Euro x 2 Stellplätze x 0,75 (Rubikon rot))

Bis wann sind welche Anträge zu stellen?

Es sind die regulären SBZ-Förderanträge zu stellen. Alle Anträge werden bis 30.10.2024 gesammelt und dann gemeinsam bewertet. Eine Entscheidung erfolgt dann im Frühjahr 2025.

Wie verhält es sich mit Planung und Finanzierung der Außenanlagen, Parkplätze, Zufahrten, Bodenplatte beim Musterfeuerwehrhaus?

Planungskosten sind im Endpreis des Musterfeuerwehrhauses inkludiert. Außenanlagen, wie z.B. Parkplätze, Zufahrten müssen durch die Gemeinde selbst geplant und beglichen werden.

Ist auch die Förderung von nicht stellplatzbezogenen Erweiterungen möglich? Bsp. Anbau Sozialtrakt oder Schulungsraum. Wie hoch ist hierfür die Förderung?

Ja, es ist auch eine Förderung dieser Sachverhalte möglich. Die Höhe einer möglichen Förderung kann im Vorfeld nicht genannt werden, da diese vom Projekt abhängig ist. Hier greift das bisher bekannte SBZ-Verfahren.