Kommunale Investitionsförderung

Ziel der Förderaktivitäten des Innenministeriums ist es, eine leistungsfähige kommunale Infrastruktur zu schaffen, wobei landesseitige Schwerpunktsetzungen berücksichtigt werden.

Deshalb sind die Förderinstrumente des Innenministeriums darauf gerichtet, örtliche bzw. regionale Wachstumspotenziale gezielt zu stärken. Gleichwohl ist der in den nachfolgend genannten Förderinstrumenten gewählte Ansatz breit gefächert, um auch Vorhaben der sozialen Infrastruktur mit berücksichtigen zu können.

Der entscheidende Vorzug der ausschließlich kommunal adressierten Finanzhilfen besteht in der vollständigen Passfähigkeit zu allen anderen Förderrichtlinien der EU, des Bundes und anderen Ressorts der Landesregierung.

Schulbauprogramm des MV-Schutzfonds

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat im Rahmen des „MV-Schutzfonds“ ein Sondervermögen errichtet, welches der Finanzierung von Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen dient.

Aus diesem Sondervermögen gewährt das Land Zuwendungen im Umfang von insgesamt 100 Millionen Euro zur Verbesserung der Schulinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Landes.

Die Mittel werden schwerpunktmäßig für Maßnahmen zur Sanierung und Erweiterung von Schulgebäuden eingesetzt, um die Standards für den Schulbetrieb herzustellen, die nötig sind, um die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie erstellten Hygienekonzepte zu realisieren.

Für die Gewährung von Finanzhilfen in Gestalt von Sonderbedarfszuweisungen (Richtlinie vom 06.08.2010) und zinsgünstigen Darlehen des Kommunalen Aufbaufonds (Richtlinie vom 06.08.2010) sind formgerechte Anträge an das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Kommunalangelegenheiten und Ausländerrecht, Referat II 310 zu richten.

Anträgen kreisangehöriger Gemeinden, Ämtern und Zweckverbänden ist eine Stellungnahme der jeweiligen unteren Rechtsaufsichtsbehörde beizufügen.