Himmelslaternen künftig in MV verboten
"Diese ballonartigen Leuchtkörper erfreuen sich zunehmender Beliebtheit vor allem auf Partys oder bei Hochzeitsfeiern. Allerdings bergen sie unberechenbare Gefahren in sich, denn die Luft wird mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt und die Ballons steigen mit offener Flamme unkontrolliert auf", so Innenminister Caffier. In den letzten Monaten ist es bundesweit immer wieder zu Bränden gekommen.
Die Gefahr resultiert daraus, dass die Leuchtkörper aus einer leichtentflammbaren Hülle mit einer offenen Feuerquelle bestehen. Sind sie erst einmal aufgestiegen, besteht keine Möglichkeit, weder die Flugrichtung noch die Höhe oder den Landepunkt zu beeinflussen. "Das ist besonders in den heißen Sommermonaten im wahrsten Sinne des Wortes brandgefährlich", begründete der Minister seine Entscheidung. "Eine minimale Zündquelle genügt schon, um großflächige Brände auszulösen."
Anlagen
139 Verbot Himmelslaternen.pdf
(PDF, 0,08 MB)
Pressemitteilung als PDF-Dokument


