Bauplanungsrecht Mecklenburg-Vorpommern

Das Bauplanungsrecht dient der Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Mit ihm werden die planerischen Voraussetzungen für die Bebauung und Nutzung der Grundstücke vorbereitet. Das Bauplanungsrecht ist bundesrechtlich im Baugesetzbuch und den darauf beruhenden Verordnungen, insbesondere der Baunutzungsverordnung, geregelt.

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planwerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde. Für die Aufstellung sind die Gemeinden in kommunaler Selbstverwaltung zuständig. Im Rahmen der Gesetze können sie somit ihre städtebauliche Entwicklung eigenverantwortlich steuern. Die Bauleitplanung wird zweistufig in einem formalen bauplanungsrechtlichen Verfahren vollzogen. Dieses ist im Baugesetzbuch umfassend geregelt: Zunächst wird in der vorbereitenden Bauleitplanung ein Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt. Der Flächennutzungsplan enthält die die Grundzüge der Bodennutzung. Bebauungspläne werden für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets aufgestellt - sie werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Im Bebauungsplan werden die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich geregelt. Die Bebauungspläne bestimmen somit wesentliche bauplanungsrechtliche Voraussetzungen, unter denen die Bauaufsichtsbehörden für Bauvorhaben Baugenehmigungen erteilen.

Publikationen und Dokumente

Einführungserlass des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz)
Arbeitshilfe zum Vollzug des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sog. Wind-an-Land-Gesetz)
Hinweise zur Beurteilung von Standorten für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden
Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Baugesetzbuches
Muster-Einführungserlass zum Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden
Hinweise zum Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte
Hinweise zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung von Bauleitplänen und Satzungen

nach den §§ 34 Abs. 4 Nr. 2 und 3 sowie 35 Abs. 6 Baugesetzbuch

Hinweise zum Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien
Hinweise zu den Biomasseanlagen
Handlungsanleitung zur Hochwasservorsorge und zum Hochwasserschutz in der Raumordnungs- und in der Bauleitplanung sowie bei der Zulassung von Einzelbauvorhaben
Schaubild „Berücksichtigung von Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge in der Bauleitplanung“
Einführungserlass des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt und zu weiteren Änderungen des Baugesetzbuchs
Leitfaden Bauen im Wasser