Mecklenburg-Vorpommern startet Vergabe der Bezahlkarte für Asylbewerber

Nr.31/2024  | 16.02.2024  | IM  | Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung

Die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber in Mecklenburg-Vorpommern bleibt auf klarem Kurs: Das Landesamt für Innere Verwaltung als Zentrale Vergabestelle des Landes hat die EU-weite Ausschreibung eingeleitet und dafür heute früh die Vergabeunterlagen an die EU übersendet, die jetzt innerhalb von fünf Tagen diese bereitstellen wird. Auf nationaler Ebene sind die finalen Vergabeunterlagen ebenfalls auf dem Vergabemarktplatz M-V abrufbar. Vor knapp drei Wochen war zu dieser bevorstehenden Vergabe bereits europaweit digital die Vorabinformation erfolgt. (Siehe Pressemitteilungen Nr. 23/2024).

„Die zügige Erstellung der Ausschreibungsunterlagen konnte nur durch eine enge Zusammenarbeit mit dem Landesamt für innere Verwaltung, den Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden, insbesondere dem Landkreistag, gewährleistet werden. Für dieses gemeinsame Agieren und die intensive Zusammenarbeit bedanke ich mich ausdrücklich. Dadurch können wir unseren Zeitplan halten“, sagte Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin und: „Für die flächendeckende Umsetzung der Bezahlkarte in unserem Land benötigen wir aber auch weiterhin die aktive Mitarbeit der kommunalen Vertreter.“

Das nun gestartete Vergabeverfahren werde voraussichtlich bis ins dritte Quartal 2024 andauern, danach folgen die Vergabeentscheidung und das Rollout. Zunächst werde die Bezahlkarte in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes eingeführt, anschließend aber auch den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt.

Die Bezahlkarte werde künftig die Bargeldauszahlungen in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes sowie der kommunalen Leistungsbehörden ersetzen. „Die Karte kann bundesweit zur Zahlung in Geschäften wie eine gängige Girokarte genutzt werden, verfügt jedoch über keine eigenständig nutzbare IBAN. Die Karte wird diskriminierungsfrei gestaltet sein. Die Bezahlkarte kann für Waren des täglichen Bedarfs genutzt werden. Überweisungen ins Ausland werden damit nicht möglich sein, aber die Bargeldabhebung eines noch zu definierenden monatlichen Betrags wird ebenfalls ermöglicht. Damit halten wir uns an die gemeinsamen Standards, auf die sich die Länder Ende Januar bundesweit geeinigt hatten und stellen sicher, dass bundesweit gleiche Bedingungen umgesetzt werden“, führt der Minister aus und ergänzt: „Das unterstreicht, dass MV gar keinen sogenannten Sonderweg einschlägt, denn inhaltlich halten wir uns selbstverständlich an die bundesweit zwischen den Staatskanzleien geeinigten Standards. Wir führen nur die Ausschreibung für die Bezahlkarte hier im Land selbstständig durch und können dadurch die besonderen Bedürfnisse der Landkreise und kreisfreien Städte mit in der Vergabe berücksichtigen.“

Dies entspräche auch dem ausdrücklich geäußerten Wunsch der Landkreise und kreisfreien Städte, aber auch des Landes selbst. „Wir haben als Land ein Interesse an einer einheitlichen Bezahlkarte in ganz Mecklenburg-Vorpommern, um die Übergänge zwischen der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes und der nachfolgenden Unterbringung in den Landkreisen und kreisfreien Städten, zunächst meist in Gemeinschaftsunterkünften, unkompliziert zu gestalten“, erläutert Pegel. Mit der Einführung der Bezahlkarte solle insbesondere der Verwaltungsaufwand minimiert werden, indem die regelmäßig stattfindenden Bargeldauszahlungen sowohl in der landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtung als auch in den sechs Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten durch die Nutzung einer Bezahlkarte ersetzt werden.

Hintergrund

Am 6. November 2023 hat die Ministerpräsidentenkonferenz die Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) vereinbart. Die Länder sollten zur Einführung der Bezahlkarte bis zum 31. Januar 2024 in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe bundeseinheitliche Mindeststandards definieren.