Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen (SJK)

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Campus am Turm in Schwerin

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Das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur zielt auf die Behebung des Investitionsstaus bei der sozialen Infrastruktur. Vor dem Hintergrund der Klimaanpassung wurde das Programm weiterentwickelt und legt nunmehr einen Schwerpunkt auf die energetische Sanierung der zu fördernden Einrichtungen. Gefördert werden Projekte der Kommunen mit besonderer regionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel.

Sport, Jugend- und Freizeiteinrichtungen unterstützen in besonderem Maße den gesellschaftlichen Zusammenhalt und sie sind oftmals wichtige Ankerpunkte im direkten Lebensumfeld der Bürgerinnen und Bürger. Damit sollen deutlich sichtbare Impulse für die Kommune, aber auch für die Stadtentwicklung gesetzt werden.

Die zu fördernden Projekte müssen zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude beitragen. Gefördert wird die Sanierung, in bestimmten Fällen auch der ersetzende Neubau sozialer Gebäude. Die Förderquote liegt in der Regel bei 45 Prozent, bei nachgewiesener Haushaltsnotlage der Kommune kann sie sich auf 75 Prozent erhöhen.

Die Projektskizzen sind dem für die Städtebauförderung zuständigen Landesressort für eine städtebauliche Stellungnahme vorzulegen.

Kontakt

Postanschrift
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 6 - Bau
Alexandrinenstr. 1
19055 Schwerin
Hausanschrift
Abteilung 6 - Bau
Alexandrinenstraße 15
19055 Schwerin
Referatsleiterin
Ansvera Scharenberg
Referat 610 - Stadtentwicklung und Städtebauförderung
Telefon: 0385 588-12610
Anne Radant
Telefon: 0385 588-12614