Praktikum Lg1E2

Das Ausbildungsinstitut des Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Recht ist unter anderem für die Ausbildung des Verwaltungspersonals der Landesverwaltung zuständig.

Der theoretische Teil des zweijährigen Ausbildungsgangs „Verwaltungswirt“ im Beamtenverhältnis auf Widerruf, der für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt in der Fachrichtung Allgemeiner Dienst (ehemals mittlerer allgemeiner Verwaltungsdienst) qualifiziert, wird dabei durch die berufspraktische Ausbildung in Landes- und Kommunalbehörden ergänzt.

Vor Beginn des Praktikums sind von der Praktikumsstelle Ausbildungsplatzbeschreibung und Ausbilderkarte auszufüllen und an die Praktikumsbeauftragte des Landes zu übersenden.

Während des Praktikums ist von den Anwärterinnen und Anwärtern ein Ausbildungsnachweis zu führen, der von der jeweiligen Ausbilderin oder dem jeweiligen Ausbilder  gegengezeichnet wird.

Nach Abschluss des Praktikums wird von der Praktikumsstelle ein Befähigungsbericht erstellt, der den Anwärterinnen und Anwärtern zu eröffnen ist. Der Befähigungsbericht ist von Anwärterin oder Anwärter, Ausbilderin oder  Ausbilder und dem beziehungsweise der Praktikumsbeauftragten des jeweiligen Hauses zu zeichnen. Ausbildungsnachweis und Befähigungsbericht werden zusammen mit dem von der Anwärterin oder dem Anwärter zu fertigenden Evaluationsbogen unverzüglich nach Beendigung der Station an die Praktikumsbeauftragte des Landes  übersandt.