Trauerbeflaggung: Gedenken an die Opfer terroristischer Gewalt

Nr.47/2024  | 07.03.2024  | IM  | Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung

Anlässlich des „Nationalen Gedenktags für die Opfer terroristischer Gewalt“ am Montag, 11. März, ordnet Innenminister Christian Pegel für diesen Tag landesweite Trauerbeflaggung an. „Nach terroristischen Gewalttaten stehen viel zu oft die Täter und ihre Motive im Vordergrund. Doch am heutigen Tag richten wir den Blick auf diejenigen, die wir nicht schützen konnten“, sagt Christian Pegel und:

„Wir müssen die Situationen von Betroffenen terroristischer und extremistischer Gewalt weiter in den Fokus rücken. Gleichzeitig soll dieser Gedenktag aber auch für uns eine Mahnung sein, wie schnell das eigene Leben und alles, was wir sicher wähnen, zerbrechen kann. Deswegen ist es nicht nur wichtig, dass unsere Sicherheitsbehörden weiterhin mit aller Kraft gegen terroristische und extremistische Bedrohungen vorgehen, sondern auch, dass wir geschlossen gegen Extremismus, Rassismus und Antisemitismus Gesicht zeigen, um den Kampf gegen Terror zu gewinnen.“

Mecklenburg-Vorpommern hat den Gedenktag, den die Bundesregierung im Februar 2022 beschlossen hatte, in seinen Beflaggungskalender aufgenommen. Es werden deshalb künftig jedes Jahr die Flaggen in Mecklenburg-Vorpommern anlässlich dieses Tages auf halbmast wehen. Der 11. März knüpft an den Europäischen Gedenktag für die Opfer des Terrorismus an, der nach den Bombenanschlägen in Madrid am 11. März 2004 eingeführt wurde. Seit 2005 gedenkt die Europäische Union jährlich den Opfern terroristischer Gräueltaten weltweit.