Maßregelvollzug
Einrichtungen des Maßregelvollzuges
Die Abteilung 2 des für Justiz zuständigen Ministeriums ist für die Sicherheit im Maßregelvollzug zuständig. Außerhalb von Sicherheitsfragen ist der Maßregelvollzug dem für Gesundheit zuständigen Ministerium zugeordnet. Im Maßregelvollzug sind schuldunfähige und vermindert schuldfähige Täter und Täterinnen - davon etwa 1/3 Sexualstraftäter - untergebracht, bei denen eine psychische Erkrankung behandlungsbedürftig ist.
Der Maßregelvollzug soll zweierlei sicherstellen:
- Ein Höchstmaß an Sicherheit für die Bevölkerung.
- Die Heilung des Patienten durch zielgerichtete und individuell ausgerichtete Therapie.
Mecklenburg-Vorpommern verfügt über 3 Forensische Kliniken für den Maßregelvollzug.