Verbraucherschutz
Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz ist für den wirtschaftlichen Verbraucherschutz zuständig. Die Zuständigkeit für den gesundheitlichen Verbraucherschutz liegt in Mecklenburg-Vorpommern beim -Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt.
Der Verbraucherschutz ist eine Querschnittsmaterie. Er erstreckt sich auf mehrere Rechtsgebiete und Politikfelder. Der wirtschaftliche Verbraucherschutz betrifft vor allem die Schutzmechanismen des Bürgerlichen Rechts und des Wettbewerbsrechts. Außerdem sind wirtschaftliche und rechtliche Kollektivinteressen der Verbraucher umfasst. Besonderen Ausdruck findet dieser übergreifende Interessenschutz in den Regelungen des Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes zu Verbraucherverbandsklagen.
Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz ist für den Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes Interessenvertreter, Mittler, Moderator und Partner und nimmt an den Konferenzen der Verbraucherschutzministerinnen und –minister (VSMK) teil.
Mehr Informationen zur VSMK finden Sie hier.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher sind Schlichtungsstellen eingerichtet. Eine Liste finden Sie per Klick auf der Internetseite des ->Bundesamtes für Justiz.
Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz fördert zudem die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Themen sowie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Verbraucherzentrale M-V finden sie hier.
Die Zuständigkeit für den gesundheitlichen Verbraucherschutz liegt in Mecklenburg-Vorpommern beim ->Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt.
Im Koalitionsvertrag 2021-2026 heißt es in Ziffer 217: „Wir bekennen uns zu dem Ziel, die Lebensmittelabfälle entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu reduzieren. Um dies zu erreichen, muss die Entstehung von Lebensmittelabfällen bereits bei der Erzeugung, bei der Verarbeitung und im Handel vermieden werden. Die Koalitionspartner setzen sich auf Bundesebene für eine Abgabepflicht der Supermärkte für noch genießbare Lebensmittel an Tafeln und ähnliche Einrichtungen ein.“