SED-Opferrente

Erhalte ich die Zuwendung?

Der Bundesrat hat am 8. November 2019 das Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung beschlossen. Das Gesetz ist am 29. November 2019 in Kraft getreten. Demnach hat sich die SED-Opferrente für die anerkannten Opfer des SED-Regimes um monatlich 30 Euro auf 330 Euro erhöht.

Der Bundesrat hatte zudem beschlossen, dass die Mindesthaftzeit zur Gewährung der Opferrente von 180 auf 90 Tage abgesenkt wird.

Die SED-Opferrente erhält jeder, der in der ehemaligen DDR eine mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von mindestens 90 Tagen erlitten hat. Voraussetzung ist, dass der Betroffene strafrechtlich rehabilitiert wurde oder eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes erhalten hat. Außerdem wird die Zuwendung nur bei Bedürftigkeit gewährt. Die maßgebende Einkommensgrenze (Stand: 01.01.2024) liegt derzeit bei 1.689 Euro für Alleinstehende und 2.252 Euro für Verheiratete. Renten werden nicht zum Einkommen gerechnet. Zudem darf kein Ausschlussgrund vorliegen (z. B. Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit).

Wie hoch ist die Zuwendung?

Seit 29.11.2019 beträgt sie 330 € monatlich.


Ab wann wird die Zuwendung gezahlt?

Die Zuwendung wird ab dem Monat gezahlt, der auf den Tag der Antragstellung folgt.


An wen muss ich den Antrag richten?

Der Antrag ist an das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu richten.

Welche Formalitäten muss ich bei der Antragstellung beachten?

Es reicht ein formloses Schreiben an

Ministerium für Justiz, Gleichstellung
und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Poststelle
Puschkinstr. 19-21
19055 Schwerin

Sie erhalten sodann Antragsformulare übersandt, aus dem alles Weitere hervorgeht. Die Antragsformulare stehen am Ende dieser Seite auch zum Ausdruck zur Verfügung.

Falls Sie weitere Fragen zur Sonderzuwendung für Haftopfer haben, wenden Sie sich bitte an die folgende Sachbearbeiterin:

Kontakt

Ramona Tennes
Aufgaben: Sprechzeiten:
Mo.-Do.: 13 - 15.30 Uhr
Freitag: 12.30 - 14.00 Uhr
Telefon: 0385-588 13468
Telefax: 0385-588 13456
Ramona Tennes
Aufgaben: Sprechzeiten:
Mo.-Do.: 13:00 – 15:30 Uhr
Freitag: 12:30 – 14:00 Uhr
Telefon: 038558813313
Telefax: 038558813456

Publikationen und Dokumente

GERICHTLICHE REHABILITIERUNG: Merkblatt Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (2022)
GERICHTLICHE REHABILITIERUNG: Antrag auf gerichtliche Rehabilitierung
GRUNDANTRAG: Formular
OPFERRENTE: Merkblatt zum Antrag auf Gewährung einer monatlichen Zuwendung für Haftopfer nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz
OPFERRENTE: Antrag auf Gewährung der besonderen Zuwendung für Haftopfer nach § 17a StrRehaG
OPFERRENTE: Anlage zum Antrag nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse)
KAPITALENTSCHÄDIGUNG: Merkblatt zum Antrag auf Kapitalentschädigung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz
KAPITALENTSCHÄDIGUNG: Anlage zum Antrag auf Kapitalentschädigung bzw. Nachzahlung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz
KAPITALENTSCHÄDIGUNG: Antrag auf Erstattung von gezahlten Geldstrafen, Kosten und notwendigen Auslagen aus dem früheren Strafverfahren nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz
KAPITALENTSCHÄDIGUNG: Anlage zum Antrag zur Schätzung der Kosten und Auslagen des Gerichtes aus dem früheren Strafverfahren nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz
BERUFLICHE REHABILITIERUNG: Hinweise zum Antrag nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
BERUFLICHE REHABILITIERUNG: Anlage zum Antrag nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz
BERUFLICHE REHABILITIERUNG: Antrag für Hinterbliebene auf Rehabilitierung nach BerRehaG
BERUFLICHE REHABILITIERUNG: Antrag nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (für verfolgte Schüler)
BERUFLICHE REHABILITIERUNG: Hinweise zu Kindererziehungszeiten für politische Haftopfer
BERUFLICHE REHABILITIERUNG: Anlage Kindererziehungszeiten für politische Haftopfer nach § 11a BerRehaG
VERWALTUNGSRECHTLICHE REHABILITIERUNG: Merkblatt zum Antrag nach VwRehaG
VERWALTUNGSRECHTLICHE REHABILITIERUNG: Zersetzung (Antrag nach VwRehaG)
VERWALTUNGSRECHTLICHE REHABILITIERUNG: Hinterbliebene (Anlage zum Antrag nach VwRehaG)

Betreuungsrecht

Familie am Strand

Ausführliche Informationen zur Vorsorgevollmacht

weitere Informationen

Justizvollzug

Justizvollzugsanstalten /
Bildungsstätte / LaStar

Portal Straffälligenarbeit

JUSTIZPORTAL

Oberlandesgericht Rostock

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in M-V

www.mv-justiz.de

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