SED-Opferrente
Erhalte ich die Zuwendung?
Der Bundesrat hat am 8. November 2019 das Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung beschlossen. Das Gesetz ist am 29. November 2019 in Kraft getreten. Demnach hat sich die SED-Opferrente für die anerkannten Opfer des SED-Regimes um monatlich 30 Euro auf 330 Euro erhöht.
Der Bundesrat hatte zudem beschlossen, dass die Mindesthaftzeit zur Gewährung der Opferrente von 180 auf 90 Tage abgesenkt wird.
Die SED-Opferrente erhält jeder, der in der ehemaligen DDR eine mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von mindestens 90 Tagen erlitten hat. Voraussetzung ist, dass der Betroffene strafrechtlich rehabilitiert wurde oder eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes erhalten hat. Außerdem wird die Zuwendung nur bei Bedürftigkeit gewährt. Die maßgebende Einkommensgrenze (Stand: 01.01.2024) liegt derzeit bei 1.689 Euro für Alleinstehende und 2.252 Euro für Verheiratete. Renten werden nicht zum Einkommen gerechnet. Zudem darf kein Ausschlussgrund vorliegen (z. B. Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit).
Wie hoch ist die Zuwendung?
Seit 29.11.2019 beträgt sie 330 € monatlich.
Ab wann wird die Zuwendung gezahlt?
Die Zuwendung wird ab dem Monat gezahlt, der auf den Tag der Antragstellung folgt.
An wen muss ich den Antrag richten?
Der Antrag ist an das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu richten.
Welche Formalitäten muss ich bei der Antragstellung beachten?
Es reicht ein formloses Schreiben an
Ministerium für Justiz, Gleichstellung
und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Poststelle
Puschkinstr. 19-21
19055 Schwerin
Sie erhalten sodann Antragsformulare übersandt, aus dem alles Weitere hervorgeht. Die Antragsformulare stehen am Ende dieser Seite auch zum Ausdruck zur Verfügung.
Falls Sie weitere Fragen zur Sonderzuwendung für Haftopfer haben, wenden Sie sich bitte an die folgende Sachbearbeiterin:
Kontakt
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Freitag: 12.30 - 14.00 Uhr
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