Abteilung 2

Justizvollzug, Ambulante Straffälligenarbeit und Gnadenwesen

Die Abteilung 2 ist für den Justizvollzug, die ambulante Straffälligenarbeit und die Sicherheit im Maßregelvollzug verantwortlich. In dieser Abteilung werden auch Gnadenentscheidungen getroffen, soweit sich die Ministerpräsidentin die Entscheidungen nicht selbst vorbehalten hat.

Im Bereich des Justizvollzuges sind rund 840 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in den Sozialen Diensten der Justiz rund 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.

Die Abteilung 2 übt die Dienst- und Fachaufsicht über die genannten Bereiche aus. Sie entwickelt Konzepte zur Zukunft des Justizvollzuges und der Sozialen Dienste der Justiz unter Berücksichtigung der sichereren Unterbringung und einer zielgerichteten Behandlung der Gefangenen. Sie ist weiter zuständig für die Organisation, die Personalzuweisung, die Aus- und Fortbildung des Personals sowie für einen effektiven Ressourceneinsatz.

Die Abteilung 2 war auch mit federführend beim EU-Projekt „Justice Cooperation Network“ (JCN).

 

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Ausführliche Informationen zur Vorsorgevollmacht

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Justizvollzug

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Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in M-V

www.mv-justiz.de

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Als Staatsziel verankert in der Landesverfassung

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