Justizministerin Hoffmeister besuchte den Beauftragten der Justiz für die Opferhilfe in Mecklenburg-Vorpommern
Es ist eine vorrangige Aufgabe der Gesellschaft, Opfer strafbarer Handlungen zu unterstützen.
Die Ministerin besuchte heute den Beauftragten der Justiz für die Opferhilfe in Rostock, um sich über dessen Arbeit zu informieren.
Vor etwa einem Jahr hat der Opferhilfebeauftragte seine Arbeit im Haus der Justiz in Rostock aufgenommen. Er und seine beiden Mitarbeiterinnen stehen Opfern von Straftaten und ihren Angehörigen als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie vermitteln die Betroffenen – soweit sie es wünschen – an eine geeignete Opferhilfeeinrichtung im Land. So wird sichergestellt, dass diese zügig und wirksam Unterstützung erhalten. Der Opferhilfebeauftragte ist telefonisch unter 0381 241 2000 und zu den Sprechstunden dienstags (09:00 – 12:00 Uhr) und donnerstags (13:30 – 16:30 Uhr) zu erreichen. „Ich bin Herrn Dr. Garbe sehr dankbar, dass er diese Aufgabe übernommen hat und sie mit seinem Team so engagiert ausfüllt“, betonte die Ministerin bei ihrem Besuch.
Gemeinsam mit dem Opferhilfebeauftragten nutzte die Ministerin anschließend die Gelegenheit, um die Rostocker Opferambulanz der Rechtsmedizin zu besuchen.
Diese Einrichtung unter Leitung von Prof. Dr. Andreas Büttner bietet den Opfern von Gewalttaten die Möglichkeit, außerhalb eines Strafverfahrens die körperlichen Folgen einer Straftat zeitnah rechtsmedizinisch dokumentieren und begutachten zu lassen. „Mit dieser unabhängigen und in einem Gerichtsverfahren verwertbaren Dokumentation ärztlicher Befunde leisten die Opferambulanzen einen wesentlichen Beitrag zum Opferschutz in unserem Land“, sagte die Ministerin.