Gerichte und Staatsanwaltschaften in M-V fahren ihren Betrieb schrittweise wieder hoch
Justizministerin Katy Hoffmeister: „Wir verständigten uns mit der Oberpräsidentin, den Oberpräsidenten und der Generalstaatsanwältin auf Maßnahmen ab 4. Mai. Ich danke den Beschäftigten für die Gewährleistung die Handlungsfähigkeit der Justiz während des Lockdowns“
„Die Justiz als eine der drei Säulen unserer Gesellschaft ist in den vergangenen Wochen auch in Zeiten des Lockdowns handlungsfähig geblieben. Dafür gilt allen Beschäftigten in der Justiz mein Dank. Mit der Oberpräsidentin, den Oberpräsidenten und der Generalstaatsanwältin haben wir uns darauf verständigt, ab dem 4. Mai die Gerichte und Staatsanwaltschaften Schritt für Schritt auf Normalbetrieb hochzufahren. Dabei sind die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten einzuhalten, um eine Ansteckung zu vermeiden. Hygienepläne werden erarbeitet. Publikum und Verfahrensbeteiligte soll das Tragen von Gesichtsmasken dringend empfohlen werden. In einigen Gebäuden sind bereits Wege markiert, damit der Publikumsfluss gesteuert und das Infektionsrisiko gemindert werden kann. Für besonders sensible Bereiche, zum Beispiel für Betreuungsrichter, haben wir Atemmasken zur Verfügung gestellt“, so Ministerin Hoffmeister.
„Nach wie vor gilt eine bundesrechtliche Regelung, wonach Strafverfahren, die aufgrund der Corona-Epidemie für noch längere Zeit ausgesetzt werden müssen, nach bis zu drei Monaten und zwei Wochen fortgeführt werden können. Damit ist Richterinnen und Richtern, die in ihrer richterlichen Unabhängigkeit über die Terminierung von Verhandlungen entscheiden, eine wichtige Möglichkeit für ihre Entscheidungen gegeben worden“, sagt die Justizministerin.