Mehr als eine Million Euro für gemeinnützige Arbeit in M-V
Die Zuwendungen aus Ermittlungs- und Strafverfahren stiegen 2024. Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Soziales Leben gestärkt.“
Im vergangenen Jahr haben die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 1,7 Millionen Euro an Geldauflagen erteilt. Davon wurden rund 60 Prozent gemeinnützigen Einrichtungen zugewiesen. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt hebt hervor, dass die Gerichte und Staatsanwaltschaften auch im Jahr 2024 die Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sehr sorgfältig gewählt haben: „Unter den zehn meistbedachten Vereinen finden sich hauptsächlich Hospiz- und Präventionsangebote. Aber auch die Opferhilfe wurde gestärkt. Das zeigt deutlich, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften verantwortungsbewusst jeden Einzelfall abwägen. Die meistbedachten Vereine und Einrichtungen der letzten Jahre können transparent auf der Homepage des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz eingesehen werden“, sagt Ministerin Bernhardt.
Im Jahr 2024 lag die Summe aller Zuwendungen der Staatsanwaltschaften und Gerichte etwas höher als 2023. Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sprachen in Ermittlungs- und Strafverfahren rund 1,1 Mio. Euro gemeinnützigen Vereinen zu. Ob diese Gelder bislang tatsächlich gezahlt wurden, wird statistisch nicht erfasst. Knapp 720.00 Euro wurden zudem der Staatskasse zugesprochen. In den vergangenen zehn Jahren sind in Mecklenburg-Vorpommern rund 14,3 Mio. Euro an Geldauflagen aus Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren verteilt worden, davon rund 8,8 Mio. Euro an gemeinnützige Einrichtungen. Das Oberlandesgericht Rostock führt eine Liste mit rund 650 gemeinnützigen Vereinen, die Geldauflagen aus Ermittlungs- und Strafverfahren erhalten können. „Weitere gemeinnützige Vereine, die in diese Liste aufgenommen werden wollen, wenden sich einfach an das Oberlandesgericht Rostock und weisen insbesondere die Gemeinnützigkeit des Vereins nach“, erklärt Justizministerin Jacqueline Bernhardt. Das OLG Rostock aktualisiert die Listen jährlich zum 1. Mai.
Sie möchten wissen, welche gemeinnützige Vereine im Jahr 2024 bedacht wurden? Die Auflistung der zehn größten Summen an Geldauflagen, die im Jahr 2024 zugesprochen wurden, finden Sie per Klick auf diesen ->Link.