„Schwangerschaftsabbruch muss endlich entkriminalisiert werden.“
Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „M-V reicht zur Herbst-JuMiKo einen entsprechenden Beschlussvorschlag ein.“
„Keine Frau trifft eine Entscheidung über künftiges Leben in ihrem Körper leichtfertig oder unüberlegt. Aus diesem Grund setze ich mich seit Jahren dafür ein, den Abbruch einer Schwangerschaft juristisch wie gesellschaftlich zu entkriminalisieren. Die Konferenz der für Frauen und Gleichstellung zuständigen Ministerinnen und Minister hatte sich schon im Jahr 2024 für eine Reform des Abtreibungsrechts ausgesprochen. Die vorherige Bundesregierung hatte bereits einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vorgelegt, das Vorhaben fiel jedoch dem vorzeitigen Ende der letzten Legislaturperiode des Bundestages zum Opfer. An dieser Stelle muss aber angeknüpft werden. Daher lege ich der Konferenz der Justizministerinnen und Justizministern einen Beschlussvorschlag vor, wonach die jetzige Bundesministerin der Justiz aufgefordert werden soll zu prüfen, ob ein neuer Gesetzentwurf zur Reform des § 218 StGB vorgelegt werden kann“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt vor der Herbstkonferenz.
„Noch immer ist der Schwangerschaftsabbruch nach § 218 StGB grundsätzlich strafbar. Doch widerspricht das massiv der Würde und Selbstbestimmung der Frau. Eine Schwangerschaft, eine Geburt und eine Mutterschaft verändern das Leben der Frau tiefgreifend und unumkehrbar. Lebensplanung und persönliche Identität werden davon gewaltig beeinflusst. Diese Entscheidung muss frei von staatlichem Zwang getroffen werden können. Mit einer Entkriminalisierung würde auch einer langjährigen Forderung gerade von ostdeutschen Frauen Rechnung getragen. Hier auf dem Gebiet der neuen Bundesländer hatte Anfang der 1990er Jahre die Regelung des § 218 StGB einen Rückschritt ihrer Selbstbestimmung bedeutet“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.
„Der vorgelegte Beschlussvorschlag zur JuMiKo wäre ein Schritt zur ‚Modernisierung des Strafrechts‘, auf die sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt hat. Der Schritt scheint auch zeitgemäß. In den letzten Jahren sind umfangreiche medizinische, rechtliche und sozialwissenschaftliche Betrachtungen zusammengetragen worden, die nahelegen, die Strafbewehrung des Schwangerschaftsabbruchs auf den Prüfstand zu stellen. Auch ein rechtsvergleichender Blick in andere Länder zeigt, dass europäische Nachbarstaaten im Hinblick auf einen Abbruch der Schwangerschaft verschiedene Modelle anwenden. In mehreren Rechtsordnungen erfolgt die Steuerung in frühen Stadien der Schwangerschaft vorrangig durch gesundheitsrechtliche und qualitätssichernde Instrumente. Das Strafrecht greift vornehmlich beim Schutz vor nicht selbstbestimmten oder unsicheren Eingriffen. Diese Modelle sind auf Deutschland nicht ohne Weiteres übertragbar. Sie bieten jedoch Anhaltspunkte für die Würdigung geeigneter Steuerungsinstrumente, einschließlich der Frage der Strafbewehrung. In Deutschland ist dabei selbstverständlich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beachten. Daher soll die Bundesministerin der Justiz und Verbraucherschutz gebeten werden, den Spielraum für einen neuen Gesetzentwurf zu prüfen mit dem Ziel, den Weg Richtung Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs einzuschlagen“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt vor der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo), die am 6./7. November 2025 in Leipzig tagen wird.



