Todesfall in der JVA Bützow

Heute ist ein 27-jähriger Strafgefangener verstorben. Es gibt keine Anzeichen auf Suizid oder Fremdeinwirkung.

Nr.148/25  | 25.12.2025  | JM  | Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

Heute Morgen ist in der Justizvollzugsanstalt Bützow ein 27-jähriger deutscher Gefangener leblos in seinem Haftraum aufgefunden worden. Trotz sofort eingeleiteter Reanimation durch die Bediensteten konnte der unverzüglich verständigte Notarzt nur noch den Tod feststellen. Nach jetzigen Erkenntnissen gibt es keine Hinweise auf einen Suizid oder Fremdverschulden. Die Gerichtsmedizin und die Staatsanwaltschaft wurden eingeschaltet.

Der Gefangene befand sich seit Juni 2025 wegen mehrerer Urteile, u.a. wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Haft. Für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen der JVA Bützow wurde das Kriseninterventionsteam einbezogen.

Betreuungsrecht

Familie am Strand

Ausführliche Informationen zur Vorsorgevollmacht

weitere Informationen

Justizvollzug

Justizvollzugsanstalten /
Bildungsstätte / LaStar

Portal Straffälligenarbeit

JUSTIZPORTAL

Oberlandesgericht Rostock

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in M-V

www.mv-justiz.de

Gleichstellung

Als Staatsziel verankert in der Landesverfassung

Gleichstellung