Landesregierung stärkt den Gewaltschutz für Frauen und Kinder
Das Kabinett billigt den Entwurf für ein Landesausführungsgesetz und bringt das Gewalthilfegesetz des Bundes in MV auf den Weg.
„Frauen und Kinder müssen besser vor Gewalt geschützt werden. Jede dritte Frau in Deutschland wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer oder sexualisierter Gewalt. Besonders schlimm ist es, wenn sich solche Taten in den eigenen vier Wänden ereignen und das eigene Zuhause kein sicherer Ort mehr ist. Wir haben für solche Fälle ein starkes Beratungs- und Hilfsnetz im Land aufgebaut. Ich danke allen, die sich für die Opfer von Gewalt engagieren. Wir wollen den Schutz in den nächsten Jahren weiter verbessern. Deshalb haben wir im Bundesrat das Gewalthilfegesetz unterstützt. Und deshalb bringen wir jetzt das Landesausführungsgesetz auf den Weg, mit dem wir die Zahl der Einrichtungen, der Plätze und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Beratungs- und Hilfsnetz schrittweise weiter erhöhen“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig nach der Kabinettsitzung.
Auf der anschließenden Landespressekonferenz erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Wir werden bis zum Jahr 2032 unser Beratungs- und Hilfenetz optimieren und gemeinsam mit allen Akteurinnen und Akteuren eine nachhaltige und stabile Struktur schaffen. Hierzu gehört die Aufstockung des Personals sowie der Frauenschutzhausplätze. Zudem wollen wir eine bessere Erreichbarkeit in der Fläche. So erreichen wir Betroffene niedrigschwellig und ortsnah. Wir können auf guten Strukturen im Land aufbauen und wollen diese erweitern. Sechs weitere Einrichtungen sollen geschaffen werden, unter anderem zwei neue Interventionsstellen, die die bestehenden Strukturen entlasten und dem steigenden Fallaufkommen Rechnung tragen. Zudem werden Barrieren im Hilfenetz weiter reduziert. Dies gilt insbesondere für die Frauenschutzhäuser. Dazu stehen fünf Millionen Euro aus dem Sondervermögen Verfügung. Gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern soll noch besser geholfen werden können. Der Bund schießt nächstes Jahr 2,06 Mio. Euro zu. Die Beteiligung steigert sich jährlich auf bis zu 5,6 Mio. Euro ab 2032.“
Die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Monique Tannhäuser: „Das Gewalthilfegesetz überlässt den Ländern bei der Ausgestaltung der Regelungen einen großen Gestaltungsspielraum. Wir sehen im Gesetz Schutz- und Beratungsregionen vor, in denen künftig jeweils mindestens eine Einrichtung pro Einrichtungsart vorgehalten werden soll. Eine Ausnahme ist die Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung, die auch weiterhin einen Anlaufpunkt haben wird. In den Frauenschutzhäusern und Beratungseinrichtungen werden wir die Kapazitäten aufstocken, um die Vorgaben des Bundesgesetzes an ein bedarfsgerechtes Hilfesystem zu erfüllen.“
Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt: „Der Bedarf hilfesuchender Menschen steigt nach wie vor. Ein Grund dafür ist aber auch, dass das Beratungs- und Hilfenetz immer bekannter wird und sich immer mehr Menschen trauen, Hilfe zu suchen. Die Fallzahlen für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt M-V sind im Jahr 2025 auf knapp 7.100 Fälle von Gewalt gegen erwachsene Betroffene gestiegen, davon waren in 87 Prozent der Fälle Frauen betroffen. 2024 wurden etwas mehr als 6.800 Fälle erfasst. Erschreckend ist auch die Zahl der betroffenen Kinder. Voriges Jahr waren es 6.167 Kinder und Jugendliche, die als betroffen oder mitbetroffen von häuslicher und sexualisierter Gewalt im Beratungs- und Hilfenetz bekannt wurden. Das waren knapp 400 Betroffene oder Mitbetroffene mehr als 2024.“
Die Landesbeauftragte Monique Tannhäuser weist auf den weiteren Zeitplan hin, dem der Beschluss im Landtag vorausgeht: „Wir haben über viele Jahre ein Beratungs- und Hilfenetz aufgebaut, das fachlich stark, engagiert und in den Regionen verankert ist. Aber wegen hoher Beratungsbedarfe steht es unter Druck. Deshalb ist es richtig, dass der Gesetzentwurf nicht nur abstrakt Bundesrecht umsetzt, sondern die Weiterentwicklung des Hilfesystems konkret planbar macht. Ein zentrales Instrument dafür ist die Entwicklungsplanung. Sie wird in diesem Jahr vorgelegt und danach alle fünf Jahre fortgeschrieben und angepasst. In dieser Planung erfassen wir den Bestand, betrachten die regionalen Bedarfe und legen fest, wie sich das Hilfesystem weiterentwickeln soll. Das gelingt nur gemeinsam mit den Trägern, den Einrichtungen, den Fachkräften, den Partnerinnen und Partnern vor Ort, den Landkreisen, Kommunen und kreisfreien Städten.“



