Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): "Im Bereich Opferschutz dürfen wir nicht verharren und stehen bleiben, sondern müssen den Opferschutz fortschreiben und verbessern!"

Justizministerin Kuder stellt heute auf der Außenstellenleitertagung des Weissen Ring in Neubrandenburg das Modellprojekt der Justiz zur Psychosozialen Prozessbegleitung vor!

Flyer des Justizministeriums "Psychosoziale Prozessbegleitung bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche" Details anzeigen
Flyer des Justizministeriums "Psychosoziale Prozessbegleitung bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche"
Flyer des Justizministeriums "Psychosoziale Prozessbegleitung bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche"
Flyer des Justizministeriums "Psychosoziale Prozessbegleitung bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche"
Nr.135/10  | 05.11.2010  | JM  | Justizministerium

"Ich will Kinder und Jugendliche als Opfer von Gewalttaten stark machen und ihnen dabei helfen, sich im Gerichtsverfahren zurecht zu finden," so Ministerin Kuder. "Das Modellprojekt, das in dieser Form in der Bundesrepublik einmalig ist, ist keine Konkurrenz, sondern eine Ergänzung zu bereits bestehenden Angeboten der Beratung und Betreuung von Opfern. Mit dem Modellprojekt "Psychosoziale Prozessbegleitung" setze ich mich dafür ein, dass kindlichen, jugendlichen und heranwachsenden Opfern von Gewalttaten fachliche Unterstützung vor, während und nach einer Gerichtsverhandlung kostenfrei gewährt wird."

Justizministerin Kuder: "Die Ausübung sexueller und körperlicher Gewalt gegen Mädchen und Jungen gehört zu den schlimmsten Straftaten. Nicht nur die Kinder und Jugendlichen selbst, sondern auch ihre Familienmitglieder und ihnen nahe stehende Personen geraten in schwere seelische und soziale Konflikte und Unsicherheiten. Vor allem dann, wenn die Gewalt innerhalb der Familie oder des vertrauten Umfeldes stattgefunden hat. Das soziale Gefüge gerät komplett ins Wanken!"

Die Betroffenen, die Kinder selbst oder ihre Angehörigen sind häufig nicht sicher, ob sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten wollen. Mit der Anzeigeerstattung sind meist unangenehme Gefühle verbunden, aber auch der Wunsch nach Gerechtigkeit.

"Viele Kinder und Jugendliche wissen nicht, was auf sie zukommt oder haben falsche Vorstellungen von einem Gerichtsverfahren. Diese Unsicherheit macht Angst – und kann die Aussagefähigkeit beeinträchtigen. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen sind oft die einzigen Zeuginnen und Zeugen. Daher ist der Ausgang des Verfahrens in hohem Ausmaß von ihrer Aussage abhängig. Diesen Druck möchte ich Ihnen nehmen. Ich will den Kindern und Jugendlichen dabei helfen, sich im Gerichtsverfahren zurecht zu finden."

Das Modellprojekt der Justiz wird ausschließlich von Prozessbegleiterinnen durchgeführt, die durch das Institut für Opferschutz im Strafverfahren e.V. "RECHT WÜRDE HELFEN" unter Schirmherrschaft der Bundesjustizministerin ausgebildet wurden:

•       Nadine Schomann

Deutscher Kinderschutzbund -Kreisverband Schwerin-
Perleberger Straße 22
19063 Schwerin
E-Mail: DKSB.KVSchwerin@t-online.de
Telefon: 0385 – 39 68 373

•       Beate Müller

Opferhilfe-Beratungsstelle für Betroffene von Straftaten – "Hilfe für Opfer von Straftaten" e.V.
Tilly-Schanzen-Straße 15
17033 Neubrandenburg
E-Mail: info.nb@opferhilfe-mv.de
Telefon: 0395 – 35 112 18

Justizministerin Uta-Maria Kuder: "Das Anforderungsprofil, die Standards und der Qualitätsanspruch dieses Instituts an die Aus- und Fortbildung der Prozessbegleiterinnen haben mich überzeugt. Ich kann die Opfer und die sie unterstützenden Angehörigen nur ermutigen, von dem kostenlosen Angebot der Psychosozialen Prozessbegleitung Gebrauch zu machen – für die Kinder und Jugendlichen und auch für sie selber!"

Information:

Psychosoziale Prozessbegleitung

  • ist professionelle Betreuung, Informationsvermittlung und Begleitung der Verletzten von Gewalt- und Sexualstraftaten mit dem Ziel, die individuelle Belastung für Zeuginnen und Zeugen im Strafverfahren zu reduzieren, eine drohende Sekundärviktimisierung zu vermeiden und die Aussagetüchtigkeit wieder herzustellen,
  • hat keine rechtliche und/oder rechtsvertretende Funktion,
  • stellt keine individuelle Rechtsberatung dar,
  • ersetzt auch keine gegebenenfalls erforderliche Beratung oder Therapie,
  • schließt Gespräche über den zur Verhandlung bei Gericht stehenden Sachverhalt mit den Betroffenen aus,
  • beginnt idealerweise vor der Anzeigeerstattung und dauerst längstens bis zur rechtskräftigen Beendigung des Strafprozesses.

Qualitative Voraussetzung

für Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter des Modellprojektes ist eine psychologische Grundausbildung und eine Zusatzqualifikation durch das Institut für Opferschutz im Strafverfahren e.V. "RECHT WÜRDE HELFEN", die eine Vermittlung von strafrechtlichen und strafprozessualen Grundkenntnissen und die im Einzelfall angemessenen Bewältigungsstrategien mit einschließt.

Phasen der Psychosozialen Prozessbegleitung:

Phase 1 – Vor der Gerichtsverhandlung

Die/der Prozessbegleiter/in

  • stellt einen Erstkontakt her und lernt das kindliche, jugendliche oder heranwachsende Opfer kennen,
  • stellt eine anwaltliche Vertretung sicher,
  • informiert altersgemäß über den Ablauf eines Strafverfahrens und über die Aufgaben der beteiligten Personen an einer Gerichtsverhandlung,
  • garantiert einen 24stündige Telefonbereitschaft vor der Hauptverhandlung.

Phase 2 – Während der Gerichtsverhandlung

Die/der Prozessbegleiter/in

  • begleitet das kindliche oder jugendliche Opfer während der gesamten Gerichtsverhandlung,
  • sorgt dafür, dass das Opfer dem Angeklagten oder der Angeklagten vor der Verhandlung nicht begegnen muss, wenn dies gewünscht ist,
  • betreut das Opfer während der Wartezeiten im Gericht,
  • begleitet das Opfer während dessen Vernehmung,
  • "übersetzt" alters- und entwicklungsangemessen juristische Begriffe und erklärt die Abläufe der Gerichtsverhandlung,
  • kooperiert mit allen Prozessbeteiligten zum Wohle des Kindes.

Phase 3 – Nach der Gerichtsverhandlung

Die/der Prozessbegleiterin

  • bespricht im Anschluss an die Vernehmung die Erfahrungen des Opfers,
  • erklärt auf Wunsch das ggf. Urteil "verständlich",
  • informiert bei Bedarf über weitergehende Unterstützungsangebote wie eine Beratung oder Therapie für das Opfer und/oder seine Angehörigen.

Frau Professor Dr. Barbara Kavemann von der Katholischen Hochschule für Sozialwesen in Berlin wird das Modellprojekt wissenschaftlich begleiten und evaluieren. Die Supervision der Prozessbegleiterinnen übernimmt Frau Friesa Fastie, die Institutsleiterin des Instituts für Opferschutz e.V. "RECHT WÜRDE HELFEN".

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