Beweisaufnahme

Beweise für oder gegen die Schuld eines Angeklagten sind: Zeugenaussagen (beispielsweise Aussagen eines Opfers oder von Augenzeugen, von sachverständigen Zeugen wie Ärzten und Gutachtern), Urkunden (beispielsweise: ärztliches Attest, Rechnungen, Verträge), Augenscheinsobjekte (beispielsweise eine Tatwaffe oder Fotos vom Tatort, von Verletzungen des Opfers).

Aussagen: Das Gericht, die Staatsanwaltschaft, die Verteidigung und die Nebenklagevertreter befragen Opfer und Zeugen. Opfer und Zeugen sind verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Sie dürfen die Aussage verweigern, wenn sie sich selbst oder Verwandte belasteten würden. Auch Sachverständige wie zum Beispiel Ärzte werden befragt, damit das Gericht medizinische oder auch technische Zusammenhänge besser versteht.

Die weiteren Beweismittel, wie Urkunden und Gegenstände, werden von allen Beteiligten im Gerichtssaal angesehen. Bei nicht zu klärenden Verhältnissen des Tatorts oder Zweifel an den Schilderungen wird ein Ortstermin angesetzt. Die Richter und die anderen Beteiligten am Prozess können sich einen eigenen Eindruck vom Tatort verschaffen.

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