Ablauf der Hauptverhandlung

Eine Gerichtsverhandlung kann mit ihren einzelnen Bestandteilen an einem Tag ablaufen oder an verschiedenen Verhandlungstagen. Das hängt davon ab, wie kompliziert ein Fall ist: Gibt es mehrere Angeklagte? Sind die Tatvorwürfe schwierig oder handelt es sich um schnell aufklärbare Sachverhalte? Sind die Beweise eindeutig? Müssen viele Zeugen gehört werden?

Die Hauptverhandlung gegen Stephan läuft nach einer genauen Reihenfolge ab, die für alle Hauptverhandlungen festgelegt ist.

  1. Aufruf zur Sache
  2. Vernehmung des Angeklagten zur Person
  3. Verlesung des Eröffnungsbeschlusses des Gerichts
  4. Verlesung der Anklage
  5. Vernehmung des Angeklagten zur Sache
  6. Beweisaufnahme
  7. Schließen der Beweisaufnahme
  8. Anhörung der Jugendgerichtshilfe
  9. Plädoyer (Schlussvorträge)
  10. Das so genannte letzte Wort des Angeklagten
  11. Beratung des Gerichts

Aufruf zur Sache

Mit dem Aufruf der Sache beginnt die Gerichtsverhandlung im Strafverfahren: Die vorsitzende Richterin, eine Berufsrichterin, einer in diesem Fall Jugendschöffenverhandlung, prüft, ob alle wichtigen Beteiligten des Prozesses im Gerichtssaal erschienen sind: die Schöffen, ein Vertreter der Staatsanwaltschaft, der Angeklagte Stephan und sein Verteidiger, die geladenen Zeugen, das Opfer Philipp und sein Anwalt, die Augenzeugin, eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe.

Vernehmung des Angeklagten zur Person

Die Richterin stellt Stephan nun Fragen zu seiner Person: Nach seinem vollständigen Namen, dem Geburtstag und zu seinen persönlichen Verhältnissen. Beispielsweise möchte sie wissen, ob Stephan Geschwister hat, ob er noch zu Hause lebt, er die Schule besucht oder bereits einen Ausbildungsplatz innehat.

Stephan muss als Angeklagter nicht antworten. Er darf schweigen.

Verlesen des Eröffnungsbeschlusses des Gerichts

Die Richterin erklärt, dass Stephan hinreichend verdächtig ist, die ihm vorgeworfenen Taten begangen zu haben.

Verlesen der Anklage

Der Staatsanwalt, der an diesem Tag zum Sitzungsdienst eingeteilt ist, verliest die Anklage der Jugendstaatsanwältin. Er wirft Stephan folgende Straftaten vor: Raub, gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bedrohung.

Vernehmung des Angeklagten zur Sache

Die Richterin, die Staatsanwältin, der Opferanwalt als Nebenklagevertreter und der Verteidiger befragen Stephan zum Ablauf der Tat auf dem Schulhof.
Ein Angeklagter kann sich zu den Vorwürfen und Fragen äußern:

  • Als Angeklagter muss Stephan aber nichts sagen. Er hat ein Recht zu schweigen.
  • Stephan darf als Angeklagter sogar lügen.
  • Sein Verteidiger kann auch für ihn sprechen und eine Stellungnahme für ihn abgeben.

Beweisaufnahme

Beweise für oder gegen die Schuld eines Angeklagten sind: Zeugenaussagen (beispielsweise Aussagen eines Opfers oder von Augenzeugen, von sachverständigen Zeugen wie Ärzten und Gutachtern), Urkunden (beispielsweise: ärztliches Attest, Rechnungen, Verträge), Augenscheinsobjekte (beispielsweise eine Tatwaffe oder Fotos vom Tatort, von Verletzungen des Opfers).

Aussagen: Das Gericht, die Staatsanwaltschaft, die Verteidigung und die Nebenklagevertreter befragen Opfer und Zeugen. Opfer und Zeugen sind verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Sie dürfen die Aussage verweigern, wenn sie sich selbst oder Verwandte belasteten würden. Auch Sachverständige wie zum Beispiel Ärzte werden befragt, damit das Gericht medizinische oder auch technische Zusammenhänge besser versteht.

Die weiteren Beweismittel, wie Urkunden und Gegenstände, werden von allen Beteiligten im Gerichtssaal angesehen. Bei nicht zu klärenden Verhältnissen des Tatorts oder Zweifel an den Schilderungen wird ein Ortstermin angesetzt. Die Richter und die anderen Beteiligten am Prozess können sich einen eigenen Eindruck vom Tatort verschaffen.

Schließen der Beweisaufnahme

Wenn alle Zeugen vernommen und alle Beweismittel dem Gericht vorgelegt wurden, beendet das Gericht die Beweisaufnahme.

Anhörung der Jugendgerichtshilfe

In einem Jugendstrafverfahren hat nach Schließung der Beweisaufnahme die Jugendgerichtshilfe das Wort: Sie berichtet über die Entwicklung des jugendlichen Straftäters – wie und wo er lebt, welche Ausbildung er macht, ob es bereits Strafverfahren gegen ihn gegeben hat. Nach Beendigung des Berichts macht die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe einen Vorschlag für die vom Gericht zu treffende Entscheidung.

Plädoyer (Schlussvorträge)

Die Vertreter von Staatsanwaltschaft und Verteidigung halten ihre Schlussvorträge. Aus dem Eindruck der Gerichtsverhandlung tragen sie Erkenntnisse über den Tatverlauf vor und stellen fest, ob die Beweise ausgereicht haben, den Angeklagten wegen der angeklagten Taten zu überführen. Beide stellen auch Anträge, wie der oder die Täter bestraft werden sollen. Sie können auch einen Freispruch beantragen, wenn sie die Schuld des Angeklagten als nicht erwiesen ansehen.

Wenn das Opfer, vertreten durch einen Anwalt, als Nebenkläger auftritt, hält auch der Nebenklagevertreter ein Plädoyer.

Das letzte Wort des Angeklagten

Der Angeklagte hat das Recht, als letzte Person vor der Urteilsberatung zu sprechen.
Stephan nutzt die Gelegenheit, sich persönlich bei Philipp zu entschuldigen.
Wenn das Gericht seine Aussage für glaubwürdig hält, kann es dieses letzte Wort strafmildernd werten.

Beratung des Gerichts

Die Berufsrichterin und die beiden Schöffen ziehen sich nach den Vorträgen der Staatsanwaltschaft, des Verteidigers und des Nebenklagevertreters zurück. Sie beraten dann hinter verschlossenen Türen und fällen jetzt das Urteil. Die Schöffen (Laienrichter) können bei der Urteilsfindung die Berufsrichterin überstimmen.

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