Aufruf zur Sache

Mit dem Aufruf der Sache beginnt die Gerichtsverhandlung im Strafverfahren: Die vorsitzende Richterin, eine Berufsrichterin, einer in diesem Fall Jugendschöffenverhandlung, prüft, ob alle wichtigen Beteiligten des Prozesses im Gerichtssaal erschienen sind: die Schöffen, ein Vertreter der Staatsanwaltschaft, der Angeklagte Stephan und sein Verteidiger, die geladenen Zeugen, das Opfer Philipp und sein Anwalt, die Augenzeugin, eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe.

Betreuungsrecht

Familie am Strand

Ausführliche Informationen zur Vorsorgevollmacht

weitere Informationen

Justizvollzug

Justizvollzugsanstalten /
Bildungsstätte / LaStar

Portal Straffälligenarbeit

JUSTIZPORTAL

Oberlandesgericht Rostock

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in M-V

www.mv-justiz.de

Gleichstellung

Als Staatsziel verankert in der Landesverfassung

Gleichstellung