Aufruf zur Sache
Mit dem Aufruf der Sache beginnt die Gerichtsverhandlung im Strafverfahren: Die vorsitzende Richterin, eine Berufsrichterin, einer in diesem Fall Jugendschöffenverhandlung, prüft, ob alle wichtigen Beteiligten des Prozesses im Gerichtssaal erschienen sind: die Schöffen, ein Vertreter der Staatsanwaltschaft, der Angeklagte Stephan und sein Verteidiger, die geladenen Zeugen, das Opfer Philipp und sein Anwalt, die Augenzeugin, eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe.



