Anhörung der Jugendgerichtshilfe

In einem Jugendstrafverfahren hat nach Schließung der Beweisaufnahme die Jugendgerichtshilfe das Wort: Sie berichtet über die Entwicklung des jugendlichen Straftäters – wie und wo er lebt, welche Ausbildung er macht, ob es bereits Strafverfahren gegen ihn gegeben hat. Nach Beendigung des Berichts macht die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe einen Vorschlag für die vom Gericht zu treffende Entscheidung.

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