Plädoyer
Die Vertreter von Staatsanwaltschaft und Verteidigung halten ihre Schlussvorträge. Aus dem Eindruck der Gerichtsverhandlung tragen sie Erkenntnisse über den Tatverlauf vor und stellen fest, ob die Beweise ausgereicht haben, den Angeklagten wegen der angeklagten Taten zu überführen. Beide stellen auch Anträge, wie der oder die Täter bestraft werden sollen. Sie können auch einen Freispruch beantragen, wenn sie die Schuld des Angeklagten als nicht erwiesen ansehen.
Wenn das Opfer, vertreten durch einen Anwalt, als Nebenkläger auftritt, hält auch der Nebenklagevertreter ein Plädoyer.