Beratung des Gerichts
Die Berufsrichterin und die beiden Schöffen ziehen sich nach den Vorträgen der Staatsanwaltschaft, des Verteidigers und des Nebenklagevertreters zurück. Sie beraten dann hinter verschlossenen Türen und fällen jetzt das Urteil. Die Schöffen (Laienrichter) können bei der Urteilsfindung die Berufsrichterin überstimmen.