Vernehmung des Angeklagten zur Person

Die Richterin stellt Stephan nun Fragen zu seiner Person: Nach seinem vollständigen Namen, dem Geburtstag und zu seinen persönlichen Verhältnissen. Beispielsweise möchte sie wissen, ob Stephan Geschwister hat, ob er noch zu Hause lebt, er die Schule besucht oder bereits einen Ausbildungsplatz innehat.

Stephan muss als Angeklagter nicht antworten. Er darf schweigen.

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